Grundschuld/Hypothek

Hallo, auf einen bebauten Grundstück liegt eine Grundschuld/Hypothek aus dem Jahr 1930 über 1500 Reichsmark.

Wie kann ich herausfinden, ob diese schon getilgt wurde? Wenn nicht, Wer muß diese dann zurück zahlen, wenn es für die damalige Bank einen Rechtsnachfolger gibt? Alle erben Anteilig nach Ihren Anteilen oder wird das andres gerechnet?

Gruß

jordon

Reichen Sie den Hopethekenbrief mit der Löschungsbewilligung beim zuständigen Amtsgericht zur Löschung ein.

Liegt beides nicht mehr vor, dann beantragen Sie ein Aufgebotsverfahren für den Brief zum Zweck der Kraftloserklärung und Löschung des Eintrags im Grundbuch, falls das AG den Löschungsantrag nicht annehmen sollte. Die Schulden sind nach 30 Jahren bereits verjährt!

Hallo jordon,
beim Rechtsnachfolger der Bank eine Löschungsbewilligung beantragen, dann werden die sich schon mucken. Und die Erben haften entsprechen ihren Erbansprüchen bzw. der Betrag der Hypothek wird vom Erbe abgezogen und der Rest dann verteilt.

MfG
Willy1301

Der Hypothek liegt ein Schuldverhältnis wie z.B. ein Darlehnsvertrag zugrunde, wobei es einen/mehrere Schuldner gegeben hat/gibt. Hierauf baut sich Ihre Frage und Antwort auf: Schuldner muß ermittelt werden bzw. dessen Erben. Da die Summe auf ein Zehntel in DM umgestellt worden ist, und die Schuld wahrscheinlich verjährt ist, dürfte das Problem nicht schwer sein. Sollte die Tilgung nicht bewiesen werden können, muss die Verjährungsfrage geklärt werden. -Die Schuldurkunde liegt übrigens beim Grundbuchamt (Amtsgericht), notfalls bei der Bank. Sie sollten die Bank auffordern, die Löschungsbewilligung anzufertigen und zu übersenden. Die diesbezüglichen Kosten müssen die Eigentümer (ggf. die Erben des urspr. Schuldners) tragen.
Fragen Sie gern erneut.
MfG
H.G.

Beim Grundbuchamt müssten sie wissen, ob die Grundschuld beglichen ist.

Mehr kann ich leider nicht sagen!

Anwort/en:
Zur Definition usw. geht auf den folgenden Link:
http://de.wikipedia.org/wiki/Reichsmark
Etwas Drumherum per Link hier:
http://www.dasgelbeforum.de.org/board_entry.php?id=5…

Geh’ mal zum Amtsgericht, Abteilung Grundbuchamt und erkundige Dich mal, wie mit solchen Altrechten verfahren wird.

Grüsse
Bracco aus Niederbayern

Hallo,

ob sie getilgt ist, bekommen Sie nur über die Bank heraus. Sobald das Darlehen getilgt
ist, erstellt die Bank eine Löschungsbewilligung und diese muss dann dem
Grundbuchamt vorgelegt werden. Für das Darlehen haftet jeder Eigentümer gemäß
seinem Miteigentumsanteil. Wenn es nicht anders im Grundbuch steht.

Grüße
Melanie Rettig

Hallo Jordon,
prüfe die Aktualität des Grundbuchauszuges und wenn die Grundschuld noch eingetragen ist, dann ist der eingetragene Eigentümer auch für die Tilgung heranzuziehen.
Gruß

Casanosta