Grundschuld+insolventer Miteigentümer

Hi,
handelt es sich dabei vielleicht um eine klausuraufgabe ? mir ist nicht so ganz ersichtlich, was eigentlich deine rolle in dem ganzen spiel ist, da dir ja nicht die papiere vorzuliegen scheinen ???
und mit regress gegen notare kämpfe ich auch schon in einigen anderen fällen - problem ist immer, daß die notariatsgebühren ja einen besonderen schuldtitel darstellen und der seine kostennote gegen verkäufer und käufer gleichermaßen in gänze stellen darf, auch wenn er pflichtgemäß mist gebaut hat. seine kostennote hat immer bestand und ist immer sofort pfändbar beim verkäufer oder beim käufer - selbst wenn ein entsprechendes gerichtsverfahren anhängig ist. und über so ein verfahren - ist ein notar immer ausfindig zu machen - was dann regelmäßig zu erhöhten kosten führt, wenn der notar ebenfalls in insolvenz steckt - die kette der insolvenzverstrickungen ist also fast grenzenlos denkbar …
dass zunächst mal dazu !
gruß
michael

Hallo,
danke für Ihre Anfrage aber das können Sie ganz einfach beantwortet bekommen indem Sie einfach beim zuständigen Grundbuchamt anrufen und dort nachfragen. Dort wird man Ihnen die gewünschten Fragen kostenlos gerne beantworten.
Gruß
HBBH

OH JE, ETWAS SCHWIERIG ZU VERSTEHEN?

Hallo zusammen,

mich beschäftigt gerade eine Situation und leider komme ich zu
keiner Lösung. Vielleicht könnt ihr mir helfen.

Ein Haus wurde verkauft. Die Käufer sind nicht verheiratet,
stehe aber beide im Kaufvertrag. Im Mai diesen Jahres ging
beim Grundbuchamt der Antrag auf Eintragung der Grundschuld
ins Grundbuch ein.

BIS HEUTE HAT DIE EINTRAGUNG GEDAUERT? DIE NEUEN EIGENTÜMER HÄTTEN DOCH SCHON LÄNGST IM GRUNDBUCH SEIN MÜSSEN:smile:)) ODER?

Mittlerweile ist einer der Miteigentümer im
Insolvenzverfahren, so dass die Eintragung nur am
Miteigentumsanteil des anderen Miteigentümers möglich ist (was
im Antrag vom Notar auch geändert wurde).

Eine Kostenvorschussrechnung wurde dem nicht-insolventen
Miteigentümer im Juni zugesandt, aber nicht bezahlt.

Meine Fragen:

Wieso ist nur eine Eintragung Am Miteigentumsanteil des
nicht-insolventen Miteigentümers möglich?

WEIL DER ANDERE INSOLVENT IST, SO WURDE ES DOCH JA AUCH BEREITS VOM NOTAR GEÄNDERT, ODER?

Ist eine Eintragung des insolventen Miteigentümers
nachträglich möglich?

NA JA, SCHWER ZU SAGEN, OB IRGENDEINE BANK EINEM INSOLVENTEN DARLEHEN GIBT… ANSONSTEN IST ES SICHERLICH MÖGLICH

Könnte man sich den Betrag der Kostenvorschussrechnung vom
nicht-insolventen Miteigentümer zurückholen, wenn man darauf
bezahlt hat, um seine Forderungen zu sichern?

DIE RECHNUNG WURDE DOCH DEM „NICHT-INSOLVENTEN EIGENTÜMER“ GESCHICKT??? ODER HABE ICH HIER WAS FALSCH VERSTANDEN??? HAT HIER DER INSOLVENZE EIGENTÜMER BEZAHLT??? DIE AUSLEGUNG DER FRAGE IST ETWAS SCHWER ZU VERSTEHEN

Würde mich über Anregungen freuen.

Danke!