Hallo zusammen,
mich beschäftigt gerade eine Situation und leider komme ich zu keiner Lösung. Vielleicht könnt ihr mir helfen.
Ein Haus wurde verkauft. Die Käufer sind nicht verheiratet, stehe aber beide im Kaufvertrag. Im Mai diesen Jahres ging beim Grundbuchamt der Antrag auf Eintragung der Grundschuld ins Grundbuch ein.
Mittlerweile ist einer der Miteigentümer im Insolvenzverfahren, so dass die Eintragung nur am Miteigentumsanteil des anderen Miteigentümers möglich ist (was im Antrag vom Notar auch geändert wurde).
Eine Kostenvorschussrechnung wurde dem nicht-insolventen Miteigentümer im Juni zugesandt, aber nicht bezahlt.
Meine Fragen:
Wieso ist nur eine Eintragung Am Miteigentumsanteil des nicht-insolventen Miteigentümers möglich?
Ist eine Eintragung des insolventen Miteigentümers nachträglich möglich?
Könnte man sich den Betrag der Kostenvorschussrechnung vom nicht-insolventen Miteigentümer zurückholen, wenn man darauf bezahlt hat, um seine Forderungen zu sichern?
Würde mich über Anregungen freuen.
Danke!

