Grundschuld mit zinsen

hallo!

ich bins mal wieder mit der grundschuld. und einer zusatzfrage.

mein mann trägt nun 50.000 talers als grundschuld mit 5% zinsen ein.

verstehe ich recht:
sowas wird jährlich verzinst und berechnet sich immer an der ausgangsschuld (kein zinseszins) und wird in der entsprechenden summe ausgezahlt?

(bedingung wäre tod (erbschaft), scheidung oder gemeinsame absprache.)

(vielleicht ne blöde frage, aber ich hab beim googlen immer nur die variante gefunden, wenn die bank mit 18& oder sonstwas als sicherheit drinsteht.)

danke
tilli

verstehe ich recht:

Offenbar nicht.

sowas wird jährlich verzinst und berechnet sich immer an der
ausgangsschuld (kein zinseszins) und wird in der
entsprechenden summe ausgezahlt?

Was meinst Du mit „sowas“ ? Eine Grundschuld wird nicht verzinst, sie stellt eine Sicherheit für ein Darlehen dar.

(bedingung wäre tod (erbschaft), scheidung oder gemeinsame absprache.)

???

danke für die umfassende antwort. ich enstinne mich, dass du mir bereits einmal in dieser weise auskunft gegeben hast…

*seufz*

tilli

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danke für die umfassende antwort. ich enstinne mich, dass du
mir bereits einmal in dieser weise auskunft gegeben hast…

Tut mir Leid, aber ich verstehe das Problem nicht.

Hallo,

*seufz*

dann vielleicht nochmal mit anderen Worten und ganz einfach:
Die eingetragene „Grundschuld“ ist nur die Sicherheit, es muss dazu noch einen Kreditvertrag geben, in dem geregelt ist, wer wem was wann zu zahlen hat.

Gruß
Jörg Zabel

danke für die umfassende antwort. ich enstinne mich, dass du
mir bereits einmal in dieser weise auskunft gegeben hast…

Tut mir Leid, aber ich verstehe das Problem nicht.

Ich denke, das Problem ist, dass du einfach so unterstellst, dass tillibumm die Grundschuld zur Absicherung eines Kredits nutzen würde. Das tut sie ja offenbar nicht, oder?

Ich würde aus ihrem Posting schließen, dass die Grundschuld zu ihrer (?) Absicherung im Scheidungs- oder Erbfall bestellt wird. Leider kann ich von dieser Feststellung abgesehen nichts inhaltliches mehr beitragen :wink:.

Grüße,
Sebastian

hallo sebastian,

Ich denke, das Problem ist, dass du einfach so unterstellst,
dass tillibumm die Grundschuld zur Absicherung eines Kredits
nutzen würde. Das tut sie ja offenbar nicht, oder?

Ich würde aus ihrem Posting schließen, dass die Grundschuld zu
ihrer (?) Absicherung im Scheidungs- oder Erbfall bestellt
wird.

du hast recht. es gibt schuldversprechen und grundschuldbestellung.
die frage war, wie die 5% verzinsung gehandhabt wird. im gesetzlichen regelfall. so soll es werden. ende das jahres werden 5% der ausgangssumme dazugezählt und das jedes jahr, bis zur auszahlung. ja?

grüße udn danke
tillu

Hallo,

die Frage ist doch sehr offen, somit ist es mit der Beantwortung etwas schwer. Ich versuche einfach mal etwas allgemeiner zu antworten, evlt.hilft das weiter.

Die Grundschuldzinsen sind NICHT die Zinsen, die z.B. für das Darlehen bezahlt werden. Relevant sind die vereinbarten Zinsen (z.B. im Darlehensvertrag).

Die Grudschuldzinsen werden normalerweise von 15-20% eingetragen. Klar können auch weniger eingetragen werden, nur wird dies der Grundschuldgläubiger (i.d.R. die Banken) natürlich kaum freiwillig machen. Warum mit weniger „zufrieden geben“? :wink:

Mit den Nebenkosten (z.B. 5%) wird nicht nur der eigentliche Darlehensbetrag abgedeckt, sondern auch Kosten, welche nur Zahlverzug entstehen (z.B. Verzugszinsen, …).

Die Grundschuldzinsen + Nebenkosten haben Ihre Bedeutung im Verwertungsfall (sprich Zwangversteigerung), wenn die auflaufenden Beträge (Darlehenssumme inkl. Verzugszinsen, Gebühren für Mahnbescheide usw.) die Grundschuldsumme überschreiten. Die Grundschuldzinsen sichern sozusagen dem Grundschuldgläubiger die über den Grundschuldbetrag hinausgehenden Kosten.

Hoffentlich konnte ich etwas zur Klärung beitragen.

Gruß

Florian

Hallo,

die Frage ist doch sehr offen, somit ist es mit der
Beantwortung etwas schwer.

danke. ich habe zuwenig geschrieben, sorry. mir ist ein paarmal passiert, das kurze links zu meinen anderen fragen gesetzt wurden, wenn ich die fragen so weit erläutert hatte, dass ich überschneidungen in den infos gab.
da dachten einige, ich hätte dasselbe gefragt.

es soll so sein, dass mein zur verfügung gestelltes geld im falle von scheidung/tod mir/meinen kindern wieder zukommt.
die 5% sollen die inflation ausgleichen.

ich dachte, das sei vielleicht so häufig, dass im netz jede menge links sind. aber ich hatte halt nix gefunden.

danke
tilli