Grundschuld - nach Darlehentilgung

…ich habe ein Darlehn abbezahlt für eine Eigentumswohnung.

Der Banker empfiehlt die Grundschuld bestehen zu lassen, da sonst nur Notarkosten anfallen.

Ein Löschung sei jederzeit möglich.

Welches Risiko gehe ich dadurch ein?

Was wäre die Empfehlung?

Werte/r Anfragende/r

was hindert Sie daran, die Eintragung „einfach so“ bestehen zu lassen?
Nur mal so angenommen!!! Sie geraten irgendwann in finanzielle Schwierigkeiten und benötigen „sehr schnell“ Geld. Sie bräuchten keine weitere Eintragung. Eine Grundschuld kann abgetreten werden. Heißt, jede Bank würde Ihnen sofort Geld leihen- und auch können.

Ümgekehrt, Sie geraten in finanzielle Schwierigkeiten, möchten die ETW vor dem Ruin retten. WEr wird scih in ein Grundbuch eintragen lassen, was noch bis an den Rand gefüllt ist?

Für Sie wichtig ist nur, das Sie den Grundschuldbrief von der Bank erhalten „und sicher hinterlegen“!!!
Eine Löschung würde tatsächlich lediglich Geld kosten. Falls Sie die Wohnung mal veräußern sollten, kann man die Löschungsbewilligung dem Käufer unter die Nase halten. Eine Löschung erfolgt dann im Zuge der Umschreibung.
Also, Geld sparen und alles so lassen wie es ist.
Gruß
Walter Hölker

Hallo, Ihr Banker hat Recht.

Es gibt kein Risiko für Sie, eine Löschung würde Gebühren kosten, ist aber nicht nötig. Sollten Sie zwecks Renovierung oder anderer Sachen nocheinmal einen Kredit benötigen so können Sie den Kredit über die eingetragene Grundschuld ohne weitere Eintragungskosten finanzieren.

Möchten Sie später die WOhnung verkaufen so können Sie dann immer noch die Löschung der Grundschulden beantragen.

…ich habe ein Darlehn abbezahlt für eine Eigentumswohnung.

Der Banker empfiehlt die Grundschuld bestehen zu lassen, da
sonst nur Notarkosten anfallen.

Ein Löschung sei jederzeit möglich.

Recht hat er.

Welches Risiko gehe ich dadurch ein?

Eigentlich keines. Aber ich sehe für einen „Normalbürger“ auch nur sehr begrenzte Vorteile.

Du solltest die Löschungsbewilligungsurkunde sehr gut aufbewahren, eine Ersatzlöschungsbewilligung kostet Geld.

Was wäre die Empfehlung?

Geschmacksache.

Hi,
dein Banker hat recht.
Kostet nur Geld, so eine Löschung.
Aaaber, viele Banken nehmen ja Geld dafür, wenn sie diese Grundschuld für dich „aufbewahren“.
Frag da lieber mal nach, ggf. ist die Löschung da auf lange Sicht die günstigere Variante.

Du musst die Löschung auch nicht unbedingt zum Gericht bringen, denn die nehmen ja auch Geld für derartige Veröffentlichungen im Grundbuch. Die Löschungsbewilligung musst du dann einfach sehr gut aufbewahren!

Du kannst die GS aber auch an dich abtreten lassen, kostet genauso viel, und du kannst sie dann später mal weiter abtreten, wenn du mal wieder Geld brauchst.

Oder du lässt sie bei der jetzigen Bank so stehen und gibst später irgendwann den Auftrag zur Löschung oder Abtretung an dich oder an sonst irgend jemanden.

Ein Risiko gehst du jedenfalls nicht ein. Du solltest dir halt nur bestätigen lassen, dass die GS nicht mehr zur Besicherung irgendwelcher Forderungen gegen dich dient, also keinerlei Rechte mehr aus dieser GS hergeleitet werden.

Ansonsten herzlichen Glückwunsch zum lastenfreien Immobilienbesitz!

Belassen Sie die Grundschuld im Grundbuch. Sie können die Grundschuld auch löschen, wenn Sie irgendwann die Wohnung verkaufen und sollten Sie inzwischen eine Sicherheit benötigen, können Sie die Grundschuld auch wieder hernehmen. Die Notargebühren können Sie sich sparen.
Ein Risiko gehen Sie damit nicht ein.

MfG Roland Ritt

Hallo Claudio Socco,

das ist eine sehr gute Frage. Erst einmal Glückwunsch zur abbezahlten Wohnung!

Die Empfehlung des Bankers ist grundsätzlich korrekt, auch ich empfehle meinen Mandanten die Grundschuld bestehen zu lassen - ein Risiko besteht nicht!

Die Löschung ist in der Tat jederzeit möglich.
WICHTIG: Bewahre die Löschungsbewilligung und das Schreiben der Bank über die
erfolgte Rückzahlung SEHR sorgfältig auf, wenn möglich in einem Schließfach!
Ich habe in den letzten 20 Jahren immer wieder feststellen müssen, daß Mandanten
diese Unterlagen „versust“ haben…

Viele weitere Tips rund um die Baufinanzierung und Hauskauftips gibt´s auf meinem YouTube-Kanal: http://www.YouTube/user/baufix24

Beste Grüße aus Hamburg
Ralf Schütt
Baufix24
http://www.baufix24.de

…vielen Dank - das werde ich so machen!!!

…vielen Dank für die Antwort - das werde ich so machen!

…vielen Dank für die Antwort - das werde ich so machen!.

…vielen Dank für die Antwort - das werde ich so machen!..

…vielen Dank für die Antwort - das werde ich so machen!..

…vielen Dank für die Antwort - das werde ich so machen!..

…ich habe ein Darlehn abbezahlt für eine Eigentumswohnung.

Da ist schon mal gut! :smile:

Der Banker empfiehlt die Grundschuld bestehen zu lassen, da
sonst nur Notarkosten anfallen.

die Notarkosten fallen an, das kannst Du Dir mal durchrechnen: http://www.vergleich.de/informationen/finanzierung/b…

Ein Löschung sei jederzeit möglich.

Da ist korrekt! Du solltest die Löschungsbewilligung auf jeden Fall von der Bank geben lassen!

Welches Risiko gehe ich dadurch ein?

Theoretisch könnte die Bank die Grundschuld gelten machen, wenn Du ein sogenanntes abstraktes Schuldanerkenntnis abgegeben hast. Aber das eher ein theoretisches Risiko. Praktisch kann das zu 100 % ausschließen.

Was wäre die Empfehlung?

Das ist ein wenig „Geschmackssache“. Wenn Du irgendwann noch mal ein Darlehen aufnehmen möchtest, z.B. für Sanierung, altersgerechten Umbau, Solaranlage etc. kann es ein paar Euro günstiger sein, die alte Grundschuld wieder aufleben zu lassen.

Gruß Schlarzi