Grundschuld oder -buch

hallo folks,

wer weiß zu folgendem die antwort:

A hat zwei Kinder und ein (belastetes) Haus
B hat zwei Kinder und ein guthaben

A und B heiraten. geld von B wird ausgegeben und als grundschuld eingetragen.

bei trennung bekommt B die „einlage“ zurück und die hälfte des zugewinns, wobei tilgung per notarsvertrag als zugewinn festgelegt wird. B möchte bei trennung nichts mehr mit dem haus zu tun haben.

frage:
hätte B vor- oder nachteile von einem eintrag ins grundbuch an erster stelle?

im falle, dass A und B gemeinsam mit dem flugzeug abstürzen, besteht für die erben von beiden klarheit?

oder haben A oder B etwas übersehen?

danke!

/t/berechnung-des-eintrag-ins-grundbuch/4877534

Gruß Ralf

achtung. dies ist ein fall von schau-genau-hin.
auch wenn das wort „grundbuch“ in beiden fragen vorkommt, sind es doch zwei verschiedene fragen.
:wink:

unterschiede der fragen

hallo folks,

im gegensatz zu o.a. link, habe ich hier eine andere frage gestellt.

(im link ging es um den scheinbaren widerspruch, wenn 50.000 guthaben in eine 25.000 grundSCHULD ungewandelt werden. wobei zwar ideen geäußert wurden, aber diese frage noch nicht beantwortet ist.)

HIER geht es um die frage, was der genaue unterschied zwischen grundbuch I und grundbuch III (grundschuld) ist. und für wen was wann sinn macht.

wer sich da also mit unterschieden, rechten und pflichten ein wenig auskennt, mag sein wissen mit mir teilen. (und weiß vielleicht auch, wie sich der im link genannte scheinbare widerspruch in worte fassen läßt.)

danke!