Liebe Forumsmitglieder,
ich google nun schon den halben Sonntag, kann aber keine Antwort auf u.g. Frage finden, die ich mit folgendem Beispiel illustrieren möchte:
Ich nehme ein Annuitäten-Darlehen für einen Immobilienkauf über 200.000 € auf mit einer Zinsbindung von 15 Jahren. Der Zins liegt bei eff. 4,5% die Grundschuldzins bei 12% + einmalig 5% (die Grundschuld natürlich bei 200.000 €).
Ich bediene den Kredit (sagen wir einmal) 7 Jahre lang einwandfrei, tilge mit 1% plus 1000 € p.a. Sondertilgung. Die Restschuld würde dann ca. 175.500 € betragen. Dann gerate ich in eine Notlage und kann den Kredit nicht mehr länger bedienen.
Wie verhällt es sich nun mit einer Zwangsversteigerung? Sagen wir, die Immobilie wird für 275.000 € versteigert.
Man sollte ja nun annehmen, dass die Bank mit den 275.000 € ihre ausstehenden Forderungen von 175.500 € plus entstandene Kosten deckt und die Differenz an mich geht. Aber ist das wirklich so? Und was ist mit der eingetragenen Grundschuld?
Ich hoffe, diese Frage ist nicht zu vermessen und das Beispiel nicht zu verwirrend.
Vielen lieben Dank für eure Hilfe.