Hallo zusammen,
wir haben eine Frage an die Experten dieser Runde:
angenommen Eigentümer A hat 2 Grundschulden a € 40.000,00
eingetragen und vor einiger Zeit ausbezahlt bekommen.
Eine der Grundschulden ist bis auf € 30.000,00 abbezahlt.
Hat die Bank nun generell eine Verpflichtung eingetragene
Grundschulden bis zum Nennwert auszuzahlen?
In vorliegenden Fall wären dies € 10.000,00.
Hoffe ich konnte mich verständlich ausdrücken.
Für Antworten dankt
kreisl