Grundschuld/Verpflichtung der Bank?

Hallo zusammen,

wir haben eine Frage an die Experten dieser Runde:

angenommen Eigentümer A hat 2 Grundschulden a € 40.000,00
eingetragen und vor einiger Zeit ausbezahlt bekommen.

Eine der Grundschulden ist bis auf € 30.000,00 abbezahlt.

Hat die Bank nun generell eine Verpflichtung eingetragene
Grundschulden bis zum Nennwert auszuzahlen?

In vorliegenden Fall wären dies € 10.000,00.

Hoffe ich konnte mich verständlich ausdrücken.

Für Antworten dankt
kreisl

Hat die Bank nun generell eine Verpflichtung eingetragene
Grundschulden bis zum Nennwert auszuzahlen?

Natürlich nicht. Die Grundschuld stellt nur die Sicherheit für ein Darlehen dar. Um ein Darlehen zu erhalten, muß man auch krditwürdig sein und darüber sagt die Grundschuld nichts aus.