Grundschuld verringert sich

hallo,
hier ein angenommener fall: person x zahlt an familienmitglied y eine monatliche summe für ein zinsloses darlehen einer eigentumswohnung zurück. familienmitglied y lässt nach ein paar jahren eine grundschuld auf seinen namen mit einverständnis von person x im grundbuch eintragen. die darlehenszahlungen von person x laufen aber unverändert weiter. verringert sich dadurch gleichzeitig auch die grundschuld im laufe der zeit oder bleibt diese immer gleich bestehen? dann würde person x ja praktisch ins leere zahlen und hätte im falle eines späteren verkaufs der eigentumswohnung verlust gemacht/umsonst bezahlt wenn eh die gesamte grundschuld fällig wird?
gruss von yvo.di

Hallo,
die Grundschuld wird beim Grundbuchamt eingetragen. Der Kredit wird an eine Bank oder einen sonstigen Kreditgeber bezahlt. Wie sollte das Grundbuchamt das denn mitkriegen?
In aller Regel wird nach voller Bezahlung des Kredits die Schuld getilgt, nicht bei jeder Rate. Wäre auch Unsinn, weil jedesmal ein Heidengeld an Gebühren fällig wird bei einer Grundbucheintragung.
Btw., der Kreditvertrag ist ausschlaggebend für die Rückzahlung, nicht die Eintragung - die ist nur eine Sicherheit, damit das Grundstück nicht hintenrum verkauft wird, das eigentlich als Sicherheit gedacht ist.
Gruß
loderunner (ianal)

Ich gebe loderunner recht. Die Grundschuld verringert sich nicht. Sie ist ein im Grundbuch eingetragenes Pfandrecht. Wenn das Darlehen vollstaendig getilgt ist, kann der Schuldner vom Glaeubiger Zustimmung zur Loeschung der Grundschuld verlangen.

das würde heissen, dass der schuldner nur mit zustimmung des glaeubigers verkaufen kann oder kann in beiderseitigem einverständnis auch die evtl. vorzeitige löschung der grundschuld beantragt werden?
falls der schuldner vorher verkaufen will ohne zustimmung, müsste er ja verkaufen, BEVOR der wert der wohnung unter den der eingetragenen grundschuld fällt um keinen verlust zu machen?

Ich gebe loderunner recht. Die Grundschuld verringert sich
nicht. Sie ist ein im Grundbuch eingetragenes Pfandrecht. Wenn
das Darlehen vollstaendig getilgt ist, kann der Schuldner vom
Glaeubiger Zustimmung zur Loeschung der Grundschuld verlangen.

Hallo,

die Sache ist eigentlich ganz einfach. Die Grundschuld als Sicherungsinstrument wird nur einmal für die komplette Höhe der zu sichernden Forderung eingetragen und im Normalfall auch nur komplett gelöscht, wenn die Forderung beglichen ist. D.h. wenn die letzte Rate gezahlt ist, erteilt der Gläubiger eine Löschungsbewilligung, und mit der kann man - wenn man zuviel Geld hat - sofort zum GB-Amt rennen und die Grundschuld löschen lassen. Normalerweise erfolgt die Löschung aber nur bei Bedarf, sprich Verkauf/erneuter Belastung.

Eine Änderung der Höhe der Grundschuld ist aber auch durchaus möglich, und wird z.B. dann gemacht, wenn es sonst anlässlich einer neuen Belastung zu einer Überlastung des Grundstücks kommen würde. Das sind aber keine „üblichen“ und regelmäßigen Fälle, sondern da reden wir dann schon von Ausnahmesituationen.

Gruß vom Wiz

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das würde heissen, dass der schuldner nur mit zustimmung des
glaeubigers verkaufen kann oder kann in beiderseitigem
einverständnis auch die evtl. vorzeitige löschung der
grundschuld beantragt werden?

Sowohl als auch. Normalerweise wird lastenfrei übertragen, und die Lastenfreiheit bekommt man dadurch hin, dass die der Sicherung zugrunde liegende Finanzierung aus dem Kauferlös bedient wird. Es ist aber auch ein Erwerb mit Lasten möglich, dann übernimmt der Käufer eben die Belastung und würde dann z.B. das Darlehen weiter bedienen. Der Kaufpreis wäre dann entsprechend geringer.

falls der schuldner vorher verkaufen will ohne zustimmung,
müsste er ja verkaufen, BEVOR der wert der wohnung unter den
der eingetragenen grundschuld fällt um keinen verlust zu
machen?

Nein, Du hast immer noch nicht den Unterschied zwischen der Finanzierung und dem Sicherungsinstrument Grundschuld verstanden. Beide haben zunächst einmal nichts miteinander zu tun. A leiht B Geld und B muss A wieder Geld zurückzahlen. Für den Fall, dass B aber nicht zahlt, will A eine Sicherheit haben. Daher lässt er zu seinen Gunsten eine Grundschuld auf das Grundstück eintragen. Läuft alles richtig, wird diese Grundschuld später einfach wieder gelöscht. Bleiben die Zahlungen aus, kann aus der Grundschuld in das Grundstück vollstreckt werden. Dabei steht dem Gläubiger aber nie mehr als das zu, was er aktuell noch zu bekommen hat. Der Eintrag im Grundbuch bezeichnet nur den Höchstbetrag bis zu dem das Grundstück haftet. D.h. wenn nur noch ein Euro offen ist, ist es vollkommen unerheblich, dass die Grundschuld noch auf 1.000.000,-- eingetragen ist. Der Gläubiger könnte jetzt (rein theoretisch) zwar in das Grundstück vollstrecken, bekäme aber aus dem Erlös nur den einen Euro, der ihm noch fehlt. Der Rest geht an den bisherigen Grundstückseigentümer.

Gruß vom Wiz