Wenn man die Eintragungsbekanntmachung erhält. Und dort drin unter Abteilung 2 & 3 nichts drin steht. Dann ist doch keine Grundschuld eingetragen - oder?
Wenn man den Kredit nun schon ausbezahlt bekommen hat.
Und damals eigentlich eine Grundschuld eingetragen wurde, muss man die versehentliche Löschung (durch Notar oder Grundbuchamt) dann melden?
Wenn die Bank dann merkt, dass Notar oder Grundbuch da einen Fehler gemacht hat, kann sie dann den Kredit kündigen? Oder was kann sie da tun?
Wenn man die Eintragungsbekanntmachung erhält. Und dort drin
unter Abteilung 2 & 3 nichts drin steht. Dann ist doch keine
Grundschuld eingetragen - oder?
Eine Mitteilung von neuen Eintragungen/Änderungen ist kein vollständiger Grundbuchauszug. D.h. es wird nur pro Abteilung mitgeteilt, was sich geändert hat. Hat sich in einer Abteilung nichts geändert wird der aktuelle Grundbuchinhalt nicht mitgeteilt. Also erst mal einen vollständigen GB-Auszug anfordern.