Ich möchte eine Immobilie veräußern. Das notwendige Darlehen habe ich seinerzeit von einer Privatperson erhalten und eine entsprechende Grundschlud eintragen lassen. Nun möchte ich die Grundschuld für das Restdarlehen auf eine andere Immobilie eintragen lassen. Meine Recherchen im Internet haben ergeben, dass es gar nicht unbedingt notwendig ist, die alte Grundschuld beim Verkauf löschen zu lassen, da man sie an den Käufer weiterreichen kann, was ihm Kosten für einen Neueíntrag erspart. Geht das auch, wenn die Grundschuld auf eine private Person eingetragen ist?
Vielen Dank im voraus!