Grundschuld weiter reichen?

Ich möchte eine Immobilie veräußern. Das notwendige Darlehen habe ich seinerzeit von einer Privatperson erhalten und eine entsprechende Grundschlud eintragen lassen. Nun möchte ich die Grundschuld für das Restdarlehen auf eine andere Immobilie eintragen lassen. Meine Recherchen im Internet haben ergeben, dass es gar nicht unbedingt notwendig ist, die alte Grundschuld beim Verkauf löschen zu lassen, da man sie an den Käufer weiterreichen kann, was ihm Kosten für einen Neueíntrag erspart. Geht das auch, wenn die Grundschuld auf eine private Person eingetragen ist?

Vielen Dank im voraus!

Es ist möglich die Grundschuld im Grundbuch stehen zu lassen, die private Person muss dem Ganzen natürlich gerade zustimmen. Genau und die Kosten spart sich dann der neue Käufer. Aber der Gläubiger (also in diesem Fall der Privatmensch) muss dem Ganzen nur zustimmen.

Ich hoffe weitergeholfen zu haben.