Grundschuldabtretung

Hallo Experten,
Bank A moechte sich von Bank B eine Teilgrundschuld abtreten lassen. Bank B teilt jedoch mit, dass diese bereits vor 7 Jahren eine Teilgrundschuldabtretung an Bank C vorgenommen hat. Bank C ist zwar im Grundbuch (Auszug von 2007) mit einer Grundschuld vermerkt, allerdings ist nicht die Teilgrundschuldsabtretung von Bank B eingetragen. Meine Frage: Muessen Teilgrundschuldabtretungen auf jeden Fall im Grundbuch vermerkt werden, oder reicht die Zusage z.B. von Bank B and Bank C ohne diese ausdruecklich ins Grundbuch einzutragen?
Hoffe, ich konnte mich verstaendlich genug ausdrucken.
Vielen Dank im voraus fuer eine Antwort.
Kerstin

Hallo!

Wenn es sich um eine Briefgrundschuld hadelt, kann die Grundschuld auch ohne eine Eintragung im Grundbuch abgetreten werden.

Gruß, Franz