Hallo zusammen,
irgendwo habe ich einmal gehört (oder gelesen??), dass die heutige 4-jährige Grundschuldauer ihre Wurzeln in der Weimarer Verfassung hat. Wo kann ich dies nachlesen? Eventuelle Links zu diesem Thema oder Literatur würden mir helfen!
Vielen Dank
Maja
9 Jahre Grundschule und 3 Jahre Berufsschule
Hallo, Maja
Unter ‚Schule im Rückblick‘ findest du Antworten und weitere Angaben:
"… 4. Das Recht und die Pflicht zum Schulbesuch im Rahmen der Weimarer Verfassung (1919)
Das im Sinne von Unterrichtspflicht ausgelegte Reformwerk von 1717 wird durch die allgemeine
Schulpflicht in der Weimarer Verfassung (Art. 143) im Jahre 1919 abgelöst.
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Dauer der Schule 12 Jahre
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9 Jahre Vollzeitschule (allgemeine Schulpflicht)
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3 Jahre Teilzeitschulpflicht (Berufsschulpflicht)
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Schulpflicht ohne Berufsschule = 10 Jahre
Die Schulpflicht endet mit der Vollendung des 18. Lebensjahres.
Inhalte der Schulpflicht
http://www.andreas-gym.de/agym165/traum/schule2.html
Gruss
Adam
Hallo,
das kann so nicht stimmen.
Meine Großeltern gingen 8 Jahre zur Schule - die Zeugnisse habe ich noch. Und meine Oma hat auch nie einen Beruf erlernt und nie eine Berufsschule besucht. Dabei hatten beide ausgesprochen gute Noten.
Das wurde im Osten dann auch später beibehalten, auch meine Mutter verlies die Schule nach 8 Jahren. Noch in den 70er Jahren war es nicht unüblich in der DDR, daß schwächere Schüler die Schule nach 8 Jahren verließen und dann einen Beruf erlernten.
Gernot Geyer
Hallo Adam und Maja,
"… 4. Das Recht und die Pflicht zum Schulbesuch im Rahmen
der Weimarer Verfassung (1919)
Das im Sinne von Unterrichtspflicht ausgelegte Reformwerk von
1717 wird durch die allgemeine
Schulpflicht in der Weimarer Verfassung (Art. 143) im Jahre
1919 abgelöst.
- Dauer der Schule 12 Jahre
Dies und der Rest ist leider falsch. Die allgemeine Schulpflicht wurde nicht in Artikel 143 festgelegt, sondern in Artikel 145 und die Schuldauer betrug nicht 9, sondern 8 Jahre und sogar dabei tanzte zumindest Bayern aus der Reihe, wo nur in ca. 10% der Schulen überhaupt ein achtes Schuljahr angeboten wurden.
http://www.documentarchiv.de/wr/wrv.html#VIERTER_ABS…
http://www.historisches-lexikon-bayerns.de/artikel/a…
Zwar spricht die Verfassung von „mindestens acht Jahren“, aber für die meisten Kinder waren acht Jahre die Regel.
Viele Grüße
Marvin