Grundschuldbestellung erst nach Kaufvertrag

Kann die Grundschuldbestellung auch noch einige Zeit (ca.4 Wochen) nach Beurkundung des Kaufvertrags einer Immobilie vorgenommen werden?
Wenn ja, welche Unterschiede ergeben sich daraus für den Käufer, außer dass er zwei Mal zum Notar gehen muss?

Kann die Grundschuldbestellung auch noch einige Zeit (ca.4
Wochen) nach Beurkundung des Kaufvertrags einer Immobilie

vorgenommen werden?

Je nachdem, was im Kredit- bzw. Kaufvertrag steht, kann die Bestellung einer Grundschuld kann auch am St. Nimmerleinstag oder am fünfundumzigsten Örksember vorgenommen werden. Insofern wäre es hilfreich, wenn das staunende Publikum erführe, worum es eigentlich geht.

Wenn ja, welche Unterschiede ergeben sich daraus für den
Käufer, außer dass er zwei Mal zum Notar gehen muss?

Keine.

Kann die Grundschuldbestellung auch noch einige Zeit (ca.4
Wochen) nach Beurkundung des Kaufvertrags einer Immobilie
vorgenommen werden?
Wenn ja, welche Unterschiede ergeben sich daraus für den
Käufer, außer dass er zwei Mal zum Notar gehen muss?

Hallo,

natürlich kann die Grundschuld auch 4 Wochen später bestellt werden. Der Hacken an der Sache ist natürlich, dass die Bank das Darlehn erst mit Eintragung der Grundschuld auszahlt, mithin der Kaufpreis erst später gezahlt wird (wenn aus dem Darlehn finanziert wird). Das fürhrt zu Verzögerungen.

Auch gibt es Mehrkosten für den Käufer wenn man mal davon ausgeht das ein Rangrücktritt noch bezahlt werden muss, denn die Auflassungsvormerkung wird garantiert nachrangig eingetragen sein müssen.
Auch können Notarkosten gespart werden - zumindest in der Theorie - wenn alles in einer Urkunde beurkundet wäre.
Da unsere Notare jedoch auch leben wollen werden ohnehin regelmäßig zwei Urkunden erstellt.:wink:

ml

Hallo,

natürlich kann die Grundschuld auch 4 Wochen später bestellt
werden. Der Hacken an der Sache ist natürlich, dass die Bank
das Darlehn erst mit Eintragung der Grundschuld auszahlt,

eine Notarbescheinigung reicht in der Regel aus.

Auch können Notarkosten gespart werden - zumindest in der
Theorie - wenn alles in einer Urkunde beurkundet wäre.
Da unsere Notare jedoch auch leben wollen werden ohnehin
regelmäßig zwei Urkunden erstellt.:wink:

Kaufvertrag und Grundschuldbestellung sind immer zwei Urkunden. Wie sollte es auch anders sein?

Gruß
C.

Hallo,

eine Notarbescheinigung reicht in der Regel aus.

Und wann erteilt der Notar diese Bescheinigung?

Kaufvertrag und Grundschuldbestellung sind immer zwei
Urkunden. Wie sollte es auch anders sein?

Das sind sie in der Praxis natürlich.
Es muss aber nicht zwingend sein. Es gibt viele Kaufverträge, die mit Bewilligungen von Rechten gespickt sind, auch mit Restkaupfreishypotheken oder Grundschulden für den Verkäufer. Die Eintragung im Grundbuch welche auf den Inhalt verweist, § 874 BGB, nimmt dann Bezug nur auf eine UR.Nr. und dies ist vollkommen ausreichend. Der Notar könnte den Inhalt der Grundschuldbestellung also auch mit in den Kaufvertrag packen.

In der Praxis scheitert das natürlich an den für jede Bank spezifischen Formularen und unterschiedlichen Konditionen welche die Bank vorgibt. In Zeiten von EDV wäre es jedoch ein leichtes auch diesen Inhalt zu importieren.

Gruß
ml.

eine Notarbescheinigung reicht in der Regel aus.

Und wann erteilt der Notar diese Bescheinigung?

Offensichtlich bevor die Grundschuld eingetragen wurde.

Kaufvertrag und Grundschuldbestellung sind immer zwei
Urkunden. Wie sollte es auch anders sein?

Das sind sie in der Praxis natürlich.

Alles andere ergibt auch keinen Sinn. Der Kaufvertrag ist ein Vertrag zwischen Käufer und Verkäufer und letzteren geht es nichts an, wie der Käufer den Kauf finanziert oder besichert, wenn der Verkäufer nicht gerade das finanzierende Institut ist.

Gruß
C

eine Notarbescheinigung reicht in der Regel aus.

Und wann erteilt der Notar diese Bescheinigung?

Offensichtlich bevor die Grundschuld eingetragen wurde.

Ich muss zugeben das ich nichts mit einer Notarbescheinigung anfangen kann.
Es ist mir etwas schleierhaft was genau der Notar bescheinigt. Er kann vielleicht bescheinigen dass die Grundschuld bei ihm beurkundet wurde, dedoch nicht das diese auch ranggerecht eingetragen wird. Die Grundschuld entsteht aber erst mit Eintragung.

Gruß ml.

Ich muss zugeben das ich nichts mit einer Notarbescheinigung
anfangen kann.

http://www.arbeitsgemeinschaft-finanzen.de/kreditlex…

C.

Welcher Grund liegt vor, dass man Grundschulden erst eine Zeit nach Unterzeichnung des notariellen Kaufvertrages eintragen möchte?
Das wäre meine erste Frage, bevor man sich überhaupt um die Beantwortung kümmert.
Erst die Absicht entscheidet über die Vorgangsweise.
Gruss
Friedrich Pausch

Hallo, mit Staunen verfolge ich das Frage- und Antwortspiel.
Zur Frage muss ich eingangs sagen: Das kommt darauf an! Im Notarvertrag ist der Kaufpreis ebenso wie der Zeitpunkt der Zahlung festgelegt.
Sollte der Kaufpreis auch ohne Grundschuldbestellung gezahlt werden können, hat man alle Zeit der Welt um eine Grundschuld zu bestellen.
Der Nachteil: höherer Zeit- und Kostenaufwand.

Muss der Kaufpreis finanziert werden (z.B. durch eine Grundschuld) hat man nur einen engen Zeitkorridor (also vom Zeitpunkt der Beurkundung bis zur Kaufpreisfälligkeit). Meist ist mit der Zahlung des Kaufpreises auch der Besitzübergang geregelt.
Das ist vor allen Dingen für Häuslebauer wichtig (z.B.Bauantragsverfahren, Erschließungsarbeiten usw.);

Wenn man Kosten sparen möchte, der Verkäufer und (natürlich ganz wichtig: die Bank) damit einverstanden sind, kann man die Auflassungsvormerkung verpfänden (gute Lösung bei Kauf von unvermessenen Teilflächen).
Alles Gute

Hallo,

mit Staunen verfolge ich das Frage- und Antwortspiel.

kein Vergleich zu meinem Staunen bei der Lektüre Deines Artikels.

Sollte der Kaufpreis auch ohne Grundschuldbestellung gezahlt
werden können, hat man alle Zeit der Welt um eine Grundschuld
zu bestellen.

Wenn man keine Grundschuld zwecks Besicherung eines Kredites braucht, wieso sollte man dann eine Grundschuld eintragen lassen?

Muss der Kaufpreis finanziert werden (z.B. durch eine
Grundschuld)

Man kann einen Kaufpreis nicht durch eine Grundschuld finanzieren, weil eine Grundschuld eine Sicherheit ist und keine Finanzierungsform.

hat man nur einen engen Zeitkorridor (also vom
Zeitpunkt der Beurkundung bis zur Kaufpreisfälligkeit). Meist
ist mit der Zahlung des Kaufpreises auch der Besitzübergang
geregelt.

Auch wenn Du Eigentumsübergang gemeint haben solltest: der erfolgt nicht durch Kaufpreiszahlung, sondern durch Übergabe.

Wenn man Kosten sparen möchte, der Verkäufer und (natürlich
ganz wichtig: die Bank) damit einverstanden sind, kann man die
Auflassungsvormerkung verpfänden (gute Lösung bei Kauf von
unvermessenen Teilflächen).

Wirklich originell: die Auflassungsvormerkung verpfänden. Warum nicht vermieten? Oder verschenken?

Alles Gute

Gleichfalls.