Grundschuldbestellung nach Beurkundung Kaufvertrag

Kann die Grundschuldbestellung auch noch einige Zeit (ca.4 Wochen) nach Beurkundung des Kaufvertrags einer Immobilie vorgenommen werden?
Wenn ja, welche Unterschiede ergeben sich daraus für den Käufer, außer dass er zwei Mal zum Notar gehen muss?

Danke für eure Hilfe!

Hallo,

selbstverständlich kann die Grundschuldbestellung einige Zeit nach der Protokollierung vorgenommen werden. Meistens zahlen die Banken nur dann erst aus, wenn die Grundschuld auch im Grundbuch eingetragen ist. Das sollte man bezüglich der Kaufpreiszahlung bedenken und auf jeden Fall mit dran denken, dass im Kaufvertrag eine Vollmacht mit aufgenommen wird, dass der Käufer bei der Protokollierung der Grundschuld alleine handeln kann und der Verkäufer nicht noch einmal kommen muss. Ansonsten gibt es keine Unterschiede, außer dass (so wie Sie auch schon schreiben), Sie dann 2x zum Notar gehen müssen. Kostenmässig kommen die gleichen Kosten auf Sie zu.

Ich hoffe weitergeholfen zu haben.

Viele Grüße
M. Rettig

Ja, sehr hilfreich!
Herzlichen Dank!