Guten Tag,
Ich habe folgende Situation;
Meine Immobilie ist lasenfrei und ca 600.000€ wert.
In früheren Jahren habe ich zu Absicherung bestimmter Umstände mehrere Eigentümergrundschuldbriefe Ausstellen lassen.
Alle Briefe sind in meinem Besitz und unbelastet.
Da ich nun alt bin möchte ich die Grungschuldbriefe
als „Erbteil“ an meine beiden Kinder weitergeben.
Wie muß eine rechtssichere Übergabe ,Vertrag,aussehen.Kann ich handschriftlich die Nummer der Briefe aufschreiben und dem jeweiligen Kind zuordnen? Oder muß ein Notarvertrag erfolgen,der dann leider wieder mit Kosten verbunden ist.
Am liebsten hätte ich es das die Kinder erst nach meinem Tod von dieser Tatsache erfahren und dann durch die Briefe jeweils 250.000 Euro an dem Objekt ihnen gehört.Steuerfreigrenze.
Mehr wird es dann wohl auch nicht Wert sein!
Danke für eure Mühe im voraus!
Gruß aus Essen
Guten Tag,
aus rechtlichen Gründen kann ich leider nicht konkret auf Ihren persönlichen Fall eingehen, sondern nur allgemein antworten:
Wenn ein mit Eigentümergrundschulden belastetes Anwesen auf die Erben übergeht, dann gehen diese GS ebenfalls im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf diese über. (Für Sie)Überflüssige Kosten würden dann entstehen, wenn Sie die Grundschulden jetzt löschen lassen oder sie auf die Kinder übertragen (muß notariell beglaubigt werden.)
Mit freundlichen Grüßen
H.G.
Ich habe folgende Situation;
Meine Immobilie ist lasenfrei und ca 600.000€ wert.
In früheren Jahren habe ich zu Absicherung bestimmter Umstände
mehrere Eigentümergrundschuldbriefe Ausstellen lassen.
Alle Briefe sind in meinem Besitz und unbelastet.
Da ich nun alt bin möchte ich die Grungschuldbriefe
als „Erbteil“ an meine beiden Kinder weitergeben.
Wie muß eine rechtssichere Übergabe ,Vertrag,aussehen.Kann ich
handschriftlich die Nummer der Briefe aufschreiben und dem
jeweiligen Kind zuordnen? Oder muß ein Notarvertrag
erfolgen,der dann leider wieder mit Kosten verbunden ist.
Am liebsten hätte ich es das die Kinder erst nach meinem Tod
von dieser Tatsache erfahren und dann durch die Briefe jeweils
250.000 Euro an dem Objekt ihnen gehört.Steuerfreigrenze.
Mehr wird es dann wohl auch nicht Wert sein!
Danke für eure Mühe im voraus!
Gruß aus Essen
Hallo Michael,
leider habe ich erst jetzt von Deiner Frage erfahren. Aber ich kann Dir nicht helfen. Ich würde das einen Notar fragen.
Freundliche Grüße
Boris