Hallo,
ein Vorkaufsrecht muss nicht zwangsläufig immer mit dem Rang hinter eine Grundschuld zurücktreten. Es kommt hier sehr auf die Ausgestaltung und den Berechtigten an.
Vereinfacht hat der Neffe möglicherweise einfach nur das Recht, in einen Vertrag X (mitsamt dem dort vereinbarten Kaufpreis!) einzutreten anstelle des Käufers. Das heißt auch, dass er den Kaufpreis an Dich zahlen muss, mit dem Du dann die Verbindlichkeiten begleichen kannst. Da kann es der Bank im Zweifel egal sein, wer kauft. Hier könnte also eine zweite Bankenmeinung nicht ganz schaden.
Außerdem müsste geklärt werden, wie das Gebäude zuvor finanziert wurde. Ich nehme an, es gibt leider keine Eigentümergrundschuld mehr im Range vor dem Vorkaufsrecht? Was sagt denn der Neffe zu einem Grundschulddarlehen, das den Beleihungsgegenstand verbessern würde, also zB eines für ein neues Dach?
Zu guter letzt könnte man natürlich auch die persönliche Schiene in Angriff nehmen und mal laut über die Verteilung des Erbes nachdenken.
Das ist alles was für einen versierten Notar oder für eine wirklich gute und seriöse Hausbank. Ohne eine Masse an Details kommt man da nicht weit.
Gruß vom
Schnabel