Grundschuldeintrag bei schenkung?

Hallo zusammen,

angenommen Person X schenkt Person Y den Restwert einer Eigentumswohnung. Dadurch wird das zuvor bestehende zinslose
Darlehen automatisch aufgelöst. Auf den Schenker war vorher eine
Grundschuld im Grundbuch eingetragen über den Gesamtwert der
Eigentumswohnung. Nun möchte er diese Grundschuld auch bei
Schenkung wieder auf seinen Namen eintragen lassen. Ist das möglich?

Hallo Yvonne

so wie ich das lese, hätte dann Y als Besitzer der Wohnung eine
Grundschuld auf seinen Namen eingetragen, also bei sich selber
Schulden.

Macht irgendwie keinen Sinn. Oder meinst Du was anderes?

Gruss
Heinz

Hallo Heinz,
die Grundschuld wäre auf den Namen von Person X, nicht Y.
Aber geht das generell, eine Grundschuld auf das eintragen
zu lassen, was man verschenkt hat?

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Hallo Yvonne

Aber geht das generell, eine Grundschuld auf das eintragen
zu lassen, was man verschenkt hat?

Natürlich geht das, dann ist aber die Wohnung nicht völlig geschenkt,
sondern eben nur der unbelastete Teil.

Gruss
Heinz