Grundschuldeintrag verschwunden

Jemand hat vor Jahren für einen Verwandten gebürgt und eine Summe als Grundschuld bei sich eintragen lassen. Die Bürgschaft wird jetzt gefordert, jedoch nicht beziffert. Als deshalb ein aktueller Grundbuchauszug angefordert wird, steht die Grundschuld nicht mehr drin, auch keine Löschung. Muss man jetzt trotzdem zahlen oder ist es Sache der Bank, die Grundschuld nachzuweisen? Wie kann so ein Verschwinden überhaupt passieren?

Grundschulden werden im Grundbuch eingetragen. Veränderungen im Grundbuch sind in allen Bundesländern über die öffentlich bestellten Notare einzuleiten und werden in den Grundbuchämtern auf deren Veranlassung hin durchgeführt. Daher kann dort nachvollzogen werden, was und wann dort etwas geändert wurde.
Diue Löschung einer Grundschuld kann nur unter Mitwirkung des Begünstigten erfolgen. Wenn also eine Grundschuld eingetragen worden ist, so nennt diese auch den Begünstigten. Wenn sie dann später gelöscht wurde, kann der Begünstigte nicht wieder kommen und eine Forderung darauf hin machen.

Verstehe ich das richtig: wenn der Eintrag nicht mehr da ist, wurde er bereits mit Einwilligung des Begünstigten gelöscht? Das Grundbuch wurde kürzlich auf EDV umgestellt - ist es möglich, das bereits gelöschte Einträge dabei nicht mit übertragen wurden?

Wie weit die Historie bei Umstellung auf EDV mit übernommen wird kann ich nicht sagen. Die Papierunterlagen werden aber auf jeden Fall noch verfügbar sein.

Gruss

Kann ich leider nicht weiterhelfen.

Vielen Dank für die schnelle Hilfe.

GBIL