Wir sind eine Erbengemeinschaft (2 Parteien) nun möchte die eine Partei Ihre Wohnung renovieren und will eine Grundschuld auf Haus eintragen lassen. Muss ich mit unterschreiben? Hafte ich im Falle eines nicht bezahlten Kredites. Was muss ich tun wenn ich auf keinen Fall eine Bürgschaft übernehmen will? Was wäre die Alternative dazu?
Hallo!
Das ist keine Bürgschaft und man haftet auch nicht für die Rückzahlung des Kredites.
jedenfalls nicht direkt !
Es wird doch nur auf den halben Anteil des Hauses eine Grundschuld eingetragen, denn die andere Hälfte gehört ja der 2. Person.
Käme es zu Zahlungsschwierigkeiten, dann würde die Bank letztlich kündigen, Rückzahlung verlangen und bei Erfolglosigkeit die Hälfte zwangsversteigern lassen.
Dann bekäme man einen neuen Mitbesitzer (man könnte aber auch selbst mitbieten und Hälfte ersteigern!)
MfG
duck313
Ich danke für die schnelle Antwort, was mich verwundert ist aber das ich angeblich bei der Grundschulteintragung mit unterschreiben soll ist das =K?
da bin ich überfragt.
Klingt erst einmal nicht gut, könnte ja bedeuten, Haus ist noch gar nicht aufgeteilt.
Und wenn dann beide zustimmen müssten, haften sie auch gemeinsam.
Vor Unterschrift ist hier wohl dringend Rechtsberatung notwendig !
Wenn Du mit unterschreiben sollst, dann ist die Grundschuld nicht aufgeteilt. Bei mir war das auch so, obwohl eine Teilungserklärung durch den Notar vorlag. Die Grundschuld wurde dann nachträglich geteilt (da fallen Kosten an) und die andere Partei konnte Geld aufnehmen, ohne dass ich in der Haftung war und unterschreiben musste.
Gruß
Danke für die Auskunft, Ich habe nun herausgefunden wenn eine Grundschuld eingetragen wird, hafte ich aber nicht mit meinen privat Vermögen.
Hi, nichts unterschreiben.
Beide Erben gehen zum Grunbuchamt und lassen dies bereinigen. Das ist 2 Jahre nach Erbfall kostenlos.
Dann kann der andere Erbe auf sienen Anteil eine Grundschuld eintragen lassen. MfG ramses90