Grundschulden bei Schenkung von Immobilie zu berücksichtigen?

Hallo,

angenommen jemand bekommt eine Immobilie geschenkt auf die im Grundbuch Grundschulden hinterlegt sind.

Wären die Grundschulden vom Schenkungsbetrag abzuziehen weil diese den Wert der Schenkung vermindern?

Logisch wäre es ja, denn es ist ja eigentlich ein großer unterschied ob jemand eine schuldenfreie Immobilie geschenkt bekommt oder eine mit erheblichen Schulden im Grundbuch.

Gruß

Darius

Hi,

wenn die Schulden mit geschenkt werden natürlich.
Wert:200.000€
Restschuld: 50.000€

Beides wird an den neuen Eigentümer abgetreten(sofern alter Eigentümer, neuer Eigentümer und Bank mitmachen),
dann beträgt die Schenkung 150.000€

MFG

Servus,

wenn der Beschenkte weiß, dass der eingetragenen Grundschuld keine Verbindlichkeit aus Darlehen mehr entspricht und lediglich die Löschung nicht erfolgt ist, mindert das die Bemessungsgrundlage für die ErbSt maximal um die Gebühren, die für die Löschung der Grundschuld anfallen - der Wert des Grundstücks bleibt davon unberührt.

Schöne Grüße

Dä Blumepeder

N e i n ; es ist nicht logisch!
Eine Grundschuld ist nicht die herkömmliche Verbindlichkeit, sondern nur ein Sicherungsmittel wie z.B. ein Pfand, oder eine Sicherungsübereignung.
Nur dann, wenn der Grundschuld aufgrund eines (Darlehns-, Sicherungs- oder Zweck-)Vertrages eine Schuld zugrund gelegt worden ist, und diese bei Schenkung noch besteht, dann wird´s „logisch“, und zwar auch nur dann, wenn der Schenkungsvertrag keinen Zweifel über das hinter der Grundschuld oft verborgene „Geheimnis“ offen läßt. Der Notar wird hoffentlich bei Beurkundung die evtl. Zweifel beseitigt haben…
Noch Fragen? Schreiben Sie gern erneut.
Mit freundlichen Grüßen aus der Lüneburger Heide
H.Gintemann