Grundschulden,- löschen oder stehen lassen?

Hallo zusammen,

eine künftig selbstbewohnte Immobilie ist abbezahlt.
Ein Verkauf ist nicht geplant.

Jetzt könnten die Schulden im Grundbuch gelöscht werden.
Kostet aber rund 400,-- EUR.

Frage:
Ist es sinnvoll, die Grundschulden dennoch löschen zu lassen?
Was kann passieren, wenn man die Schulden im Grundbuch stehen läßt?
Vielen Dank!

Gruß Fritz

Hallo,

man lässt sich eine Löschungsbewilligung des Gläubigers geben, hebt die gut auf, und nimmt die Löschung vor, wenn ohnehin mal wieder was im Grundbuch einzutragen ist. Ggf. hat man sogar mal Bedarf beim selben Gläubiger (üblicherweise Hausbank) mal wieder Geld zu benötigen, und kann dann die alte Grundschuld wieder verwenden.

Nicht sinnvoll ist es allerdings das Grundbuch über Generationen verkommen zu lassen und dann auch noch die Löschungsbewilligungen verloren zu haben. Das macht dann oft sehr viel Aufwand die Sache wieder sauber zu bekommen, wenn es den Gläubiger so gar nicht mehr gibt, weil er inzwischen fusioniert, umbenannt, weiterverkauft, … wurde (siehe Neue Heimat).

Gruß vom Wiz

Hallo Wiz,

besten Dank für Deine rasche und kompetente Antwort.
Du hast mir sehr geholfen.

Die Löschungsbewilligungen der Gläubigerbanken (Kreissparbüchse und Reibeisenbank) habe ich bereits und die werden auch sicher verwahrt bei mir.

Ich denke mal, daß der Eintritt in den Ruhestand ein guter Zeitpunkt sein wird, die Grundschulden dennoch löschen zu lassen.

Gruß Fritz

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Ich würde die in jedem Fall löschen lassen!
Solange die Grundschuld eingetragen ist, gehört dir das Haus nciht, auch wenn du es längst bezahlt hast!

Lies mal weiter unten „Und plötzlich ist das Haus weg“, etc. …

Hallo,

es gibt etwas das sich Löschungsbewilligung nennt, lies mal den Beitrag von Wiz.

Gruß

Samira

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Solange die Grundschuld eingetragen ist, gehört dir das Haus
nciht, auch wenn du es längst bezahlt hast!

Tut mir leid, aber das ist Unsinn.

Lies mal weiter unten „Und plötzlich ist das Haus weg“, etc.

Der dort beschriebene Fall muß nun wirklich nicht für jeden Kreditnhemer gelten.

Ich würde die in jedem Fall löschen lassen!
Solange die Grundschuld eingetragen ist, gehört dir das Haus
nciht, auch wenn du es längst bezahlt hast!

Kannst Du mir dafür mal eine Rechtsgrundlage nennen?

Lies mal weiter unten „Und plötzlich ist das Haus weg“, etc.

Was hat dass mit der Löschung einer nicht mehr valutierenden Grundschuld zu tun?

Ein Anwalt aus Niedersachsen, der gerade ganz unweigerlich an das Nuhr-Zitat denken muss

Kannst Du mir dafür mal eine Rechtsgrundlage nennen?

Ich glaube, das steht in der BamS, den genauen Paragraphen kenn ich aber jetzt nicht. Vielleicht sollte man sich dann doch mal informieren.

Kannst Du mir dafür mal eine Rechtsgrundlage nennen?

Ich glaube, das steht in der BamS, den genauen Paragraphen
kenn ich aber jetzt nicht. Vielleicht sollte man sich dann
doch mal informieren.

Ach so, ich Dummerchen! Ich lese einfach die falsche Literatur. Nur NJW, BGBl und so anderen juristischen Schweinkram. Muss ich doch nächsten Sonntag mal eine BamS kaufen. Ist ja auch eigentlich viel besser als die FAZ vom Samstag. Die braucht immer Stunden zur ausführlichen Lektüre :wink:

Gruß vom Wiz

Wikipedia?
Hallo Wiz,

Wikipedia schreibt (u.a.)
Im Gegensatz zu Hypotheken sind Grundschulden nicht akzessorisch, sondern abstrakt. Sie sind also nicht von Bestand und Umfang der gesicherten Forderung(en) (beispielsweise Darlehen) abhängig und können für sich allein übertragen oder genutzt werden. Grundschulden können daher – anders als Hypotheken – auch nach deren Bestellung noch für andere Forderungen als Sicherheit herangezogen werden, indem einfach die Sicherungsabrede entsprechend erweitert wird.

In der ARD (…ist das Haus weg) wurde gesagt, dass zwischen Banken und „nicht Banken (loanStar)“ die Grundschuld auch unabhängig vom Darlehen verkauft werden kann. Und Loan Star kann dann auf den Gesamtbetrag vollstrecken, da sie „nicht schuldhaft“ von dem erfüllten Darlehen nichts wissen.

Zwar bestünde dann evt. ein Anspruch gegen die Bank auf Schadenersatz, aber Loan-Star verwertet inzwischen.

Leider wurde in der Sendung nicht ein Fall konkret von Anfang bis Ende aufbereitet. Es wurde z.B. berichtet „Kredit korrekt bedient“ und „Einspruch gegen Zwangsversteigerung vor Gericht abgewiesen“. Evt. waren dies aber verschiedene Fälle, wo im ersten die Versteigerung gestoppt, und im zweiten die Raten nicht bezahlt wurden.

Gruß
achim

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