man lässt sich eine Löschungsbewilligung des Gläubigers geben, hebt die gut auf, und nimmt die Löschung vor, wenn ohnehin mal wieder was im Grundbuch einzutragen ist. Ggf. hat man sogar mal Bedarf beim selben Gläubiger (üblicherweise Hausbank) mal wieder Geld zu benötigen, und kann dann die alte Grundschuld wieder verwenden.
Nicht sinnvoll ist es allerdings das Grundbuch über Generationen verkommen zu lassen und dann auch noch die Löschungsbewilligungen verloren zu haben. Das macht dann oft sehr viel Aufwand die Sache wieder sauber zu bekommen, wenn es den Gläubiger so gar nicht mehr gibt, weil er inzwischen fusioniert, umbenannt, weiterverkauft, … wurde (siehe Neue Heimat).
Kannst Du mir dafür mal eine Rechtsgrundlage nennen?
Ich glaube, das steht in der BamS, den genauen Paragraphen
kenn ich aber jetzt nicht. Vielleicht sollte man sich dann
doch mal informieren.
Ach so, ich Dummerchen! Ich lese einfach die falsche Literatur. Nur NJW, BGBl und so anderen juristischen Schweinkram. Muss ich doch nächsten Sonntag mal eine BamS kaufen. Ist ja auch eigentlich viel besser als die FAZ vom Samstag. Die braucht immer Stunden zur ausführlichen Lektüre
Wikipedia schreibt (u.a.)
Im Gegensatz zu Hypotheken sind Grundschulden nicht akzessorisch, sondern abstrakt. Sie sind also nicht von Bestand und Umfang der gesicherten Forderung(en) (beispielsweise Darlehen) abhängig und können für sich allein übertragen oder genutzt werden. Grundschulden können daher – anders als Hypotheken – auch nach deren Bestellung noch für andere Forderungen als Sicherheit herangezogen werden, indem einfach die Sicherungsabrede entsprechend erweitert wird.
In der ARD (…ist das Haus weg) wurde gesagt, dass zwischen Banken und „nicht Banken (loanStar)“ die Grundschuld auch unabhängig vom Darlehen verkauft werden kann. Und Loan Star kann dann auf den Gesamtbetrag vollstrecken, da sie „nicht schuldhaft“ von dem erfüllten Darlehen nichts wissen.
Zwar bestünde dann evt. ein Anspruch gegen die Bank auf Schadenersatz, aber Loan-Star verwertet inzwischen.
Leider wurde in der Sendung nicht ein Fall konkret von Anfang bis Ende aufbereitet. Es wurde z.B. berichtet „Kredit korrekt bedient“ und „Einspruch gegen Zwangsversteigerung vor Gericht abgewiesen“. Evt. waren dies aber verschiedene Fälle, wo im ersten die Versteigerung gestoppt, und im zweiten die Raten nicht bezahlt wurden.