Grundschuldentlastung nach Scheidung

Hallo. Ich bin seit Juli 09 glücklich geschieden. Meine Ex-Frau und ich haben noch immer ein gemeinsames Reihenhaus (in welchem Sie seit meinem Auszug Okt. 08 wohnt), bei dem jeder zu 50% in der Grundschuld und Grundbuch eingetragen ist. Ich selbst habe kein grosses Interesse an dem Haus, meine Ex aber schon. Wir haben versucht meine Grundschuldshälfte auf ihren neuen Eheman (38 Tage später hat sie wieder geheiratet: Rekordverdächtig) übertragen zu lassen…leider ohne Erfolg, die Bank weigert sich den Partner meiner Ex als Schuldner einzutragen, ohne plausieblen Grund…er verdient ca. das gleiche wie ich und Schulden soll er angeblich auch nicht haben. Den Vorschlag zu einer anderen Bank zu gehen und die Restschuld mit einer neuen Finanzierung abzulösen lehnt meine Ex ab, da sie keine Vorfälligkeitszinsen zahlen möchte.Auch eine Teilungsversteigerung wäre nicht seht günstig, da das Haus noch hoch belastet ist.Verkaufen will sie ebenfalls nicht!Ich zahle zwar z.Z keinen Abtrag, kann mir aber mit meiner neuen Partnerin kein Haus/Wohnung kaufen…da mir wahrscheinlich jede Bank einen Vogel zeigen würde wenn ich eine Baufinanzierung beantrage ! Die Situation ist für alle Beteiligten nicht gerade einfach, der neue Partner meiner Ex zahlt für etwas was ihm nicht gehört und ich kann mir keine Zukunft mit meiner neuen Partnerin aufbauen.
Bin dankbar für jeden Tipp
Gruß

die Bank weigert sich den Partner meiner Ex als Schuldner
einzutragen, ohne plausieblen Grund…

Die Bank weiß vielleicht etwas, was Du nicht weißt.

eine Baufinanzierung beantrage ! Die Situation ist für alle
Beteiligten nicht gerade einfach,

Das ist in Eurer Situation immer so.

Bin dankbar für jeden Tipp

Ihr habt mit der Bank einen Vertrag geschlossen, an den sich alle Beteiligten halten müssen. Allerdings ist dieser Vertrag ja irgend wann zu Ende, dann seid Ihr frei alles neu aufzuziehen. Falls der Neue Deiner Ex aber nicht kreditwürdig ist, wird auch das nicht viel ändern. Es sei denn, Deine Ex könnte das Darlehen alleine stemmen. Sollte das der Fall sein, könnte sie Dir auch jetzt schon Deinen Anteil abkaufen.

die Bank stellt sich meiner Meinung nach quer oder möchte kein Risiko eingehen: was man hat, hat man !!! Trotzdem Danke für die Antwort

Hi zed71,

gibt es denn schon eine Eheauseinandersetzungsvereinbarung? In dieser könnte vereinbart werden, dass a) der eine Ehepartner den hälftigen Teil des anderen übernimmt, dafür aber für die Haftentlassung des ehemaligen Partners sorgt.
Diese Regelung macht dann Sinn, wenn Verbindlichkeiten und Wert des Hauses entsprechend ausgeglichen werden können oder (noch) im ca. selben Verhältnis stehen. Das scheint ja hier der Fall. Letztendlich würdest Du auf den 1/2 Wert des Hauses verzichten, dafür aber auch die Schulden entsprechend loswerden. Richtig ist, dass die Bank auch hier der Haftentlassung zustimmen muß, es sollte aber der erste Schritt in die richtige Richtung sein. Weiterhin kann er die Motivation der Exfrau fördern. Wie die Ex-Frau das dann regelt, ist ihre Sache.

Das es sich um einen Veräußerungsvertrag handelt, muß dieser notariell geschlossen werden. Die Eigentumsumschreibung geht auch ohne Zustimmung der Bank. Hier ist aber für Dich wichtig, dass diese erst nach erfolgter Haftenlassung erfolgen darf (sonst kein 1/2 Haus mehr aber weiterhin die Schulden).

Das eine Bank eine (neue) Baufinanzierung gleich ablehnt, würde ich nicht ohne weitere Angaben unterstellen. Auf jeden Fall wird sie aber die Außeinandersetzungsvereinbarung sehen wollen …

Viel Erfolg

hi zed,

etwas verzwickte situation, aber ich versuch mal, eine antwort zu geben.

nehmen wir an, es handele sich um drei personen in diesem stück: ex-mann (=m), ex-frau (=f) und neu-mann (n).

grds. wäre mal zu unterscheiden zwischen darlehn und eigentum. das darlehn hätten die beiden darlehnsnehmer f und m unterschrieben, womit sie - auch nach einer scheidung - noch als darlehnsnehmer gälten.
das haus gehöre zu gleichen teilen f und m und diene per grundschuld der bank zur sicherheit, daher wurde das darlehn auch bewilligt.

der bank sei nun erstmal egal, welche eigentumsverhältnisse herrschten, solange a) das darlehn bedinet würde, und b) die grundschuld erhalten bliebe.
wäre n in augen der bank ebenfalls kreditwürdig, wäre eine umschreibung des darlehns auf einen neuen darlehnsnehmer nicht wirklich ein problem (m raus, n rein). und solange die grundschuld erhalten bliebe, wäre auch das darlehn abgesichert.

warum die bank n keinen kreidt gewährt, weiß die bankl allein, vielleicht auch (negative schufa? nachfragen hilft, manches laäßt sich heilen). n könnte aber jederzeit bei anderen banken nachfragen, ob er dort ein darlehn bewilligt bekäme. dann allerdings wäre eine vorfälligkeitsentschädigung bis zur höhe des abgelösten betrags fällig.

um es kurz zu machen: solange m niemanden fände, der für ihn in das darlehn eintritt (und der auch von der abnk akzeptiert würde) ODER solange m niemanden fände, der ihm das nötige geld gibt, um bei der ursprungsbank das darlehn teilabzulösen, bleibt m im darlehnsvertrag gefangen. solange stünde m auch für alle rechte und pflichten aus diesem vertrag ein.

seinen eigentumsanteil sollte m ebenfalls auch nur dann abtreten, wenn er den entsprechenden gegenwert dafür erhalten hätte. aber auch hier gelte: solange m eigentümer ist, haftet er mit allen rechten und pflichten.

eine möglichkeit bestünde, daß m zwar weiterhin den darlehnsanteil zahlt, allerdings n ihm dafür unwiderruflich versicherte, dafür den entsprechenden anteil rückvergüte. gleichzeitig müßte m dem n „zusichern“, daß n mit jeder monatlichen/quartalszahlung der darlehnsrate einen eigentumsanteil x an besagter immobilie erhielte. beides müßte notariell wasserdicht gemacht werden!!!

vorteil: darlehn würde weiterhin bedient, die bank hat ihre sicherheiten, m muß saldiert keine darlehnsraten mehr zahlen.
nachteil: nunmehr hingen 3 personen im netz gefangen, und keiner wüßte, ob´s gut ausginge…

die alternative möglichkeit eines teilverkaufs / zwangsversteigerung habe ich jetzt mal außer acht gelassen, weil du ja schon darauf eingegangen warst.

red doch mal (allein!) mit einem bankfuzzi deines vertrauens, vielleicht fällt dem noch was ein. kann nur helfen.

saludos, borito