Guten Tag liebe Forengemeinde,
dieses ist mein erster Beitrag hier und ich hoffe, dass ich im richtigen Forum mich befinde und ausreichend Hintergrund liefern kann, so dass mir hier „geholfen werden kann.“
Bitte nicht erschrecken, es ist so, dass ich Erbbaurechtsgeber bin. Dh., ich besitze ein Grundstück auf dem eine junge Familie sich ein Haus errichtet hat. Genauer wäre, das Haus ist 40 Jahre alt und sie haben es von ihren Eltern bekommen. Damit einher ging dann im letzten Jahr das Vorhaben dieses Haus zu sanieren. Gedacht wurde an energetische Maßnahmen.
So weit ich weiß, wurde zur Finanzierung ein KfW Kredit aufgenommen. Dieser beinhaltete, dass min. 3 energetische Maßnahmen vollzogen werden müssen.
Zu diesem Vorgehen wurden letztes Jahr dann 100.000 EUR in das Grundbuch eingetragen. Ich gehe davon aus, dass davon ~75.000 einem staatlichen Förderkredit entstammen (KfW) und der Rest von der örtlichen Volksbank.
Dem habe ich als Erbbaurechtsgeber (Grundbesitzer) zugestimmt. Einerseits, weil ich mich nicht wirklich sperren kann gegen so ein Vorgehen, so weit ich weiß, andererseits, weil es in meinen Augen richtig ist, Häuser energetisch auf dem Stand zu halten.
Zu den Daten:
Der Erbbaurechtsvertrag ist von 1970. Der Zins zur Zeit beträgt 0,38 EUR/qm und ist somit sehr gering. Das spielt hier aber glaube ich keine Rolle zur Zeit. Die Wohnfläche der Berechtigten beträgt 740qm.
*Nun mein Problem und meine Frage:*
Es hat sich für die junge Familie herausgestellt, dass die aufgenommen 75t EUR des letzten Jahre für ihre Planungen nicht reichten. Vermutlich die weiterhin eingetragenen 30t auch nicht. Deshalb sind sie an mich herangetreten mit dem Anliegen die Grundschuld auf ~150.000 EUR zu erhöhen.
Dazu soll ich dann Unterlagen des befreundeten Architekten bekommen, die mir dann zeigen, dass eine erneute Kreditaufnahme sinnvoll ist.
Unter der Annahme, dass die Familie 65.000 EUR im besten Falle im Jahr verdient, bin ich mir nicht sicher, ob man diesem Vorgehen bzw. diesem Plan zustimmen sollte.
Welche Erfahrungen gibt es zu diesem Thema?
Welche Gefahren besten für mich als Erbbaurechtsgeber?
-> Ich denke da an die Möglichkeit, dass die Familie den Kredit nicht mehr leisten kann. Insbesondere frage ich mich, wieso die Volksbank aber auch die KfW so gern und schnell für die Sanierung eines 50 jahre alten Hauses zu 750qm so viel Kredit geben.
Das werden diese Anstalten ja nur machen, weil sie die Belastung im Grundbuch eintragen können.
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Welche Nachteile können aus so einer großen Belastung im Grundbuch für mich als Grundstücks und Erbbauchrechtsgeber entstehen?
Ist es möglich, dass ich falls die Familie nicht mehr zahlen kann, Verluste mache?
-> der jährliche Erbbauzins entfällt? (obwohl die Belastungen im Grundbuch nach dem Zins stehen!)
-> ich das Grundstück ganz verlieren könnte, weil die Banken einfach mächtiger sind als ich als Privatperson?
-> es Vorgänge und Regelungen gibt für die Banken, die ich nicht kenne in diesem Zusammenhang?
vielen Dank
Gerd