Hallo,
Mich interessiert folgendes:
Bei der Eintragung einer Grundschuld wird ein sehr hoher Zinssatz darauf eingetragen (bis zu 18%).
Mit der Erklärung, dass dies nur eine Rolle spiele wenn der Kredit nicht zurückgezahlt werden könne und es zur Zwangsversteigerung käme und ansonsten keine Rolle spiele habe ich mich erstmal zufrieden gegeben.
Nun will ich aber doch gerne mal wissen was ich da genau unterschrieben habe.
Also was passiert denn z.B. wenn ich plötzlich versterben sollte? ( Ich dachte schon daran eine Lebensversicherung zugunsten des Erben in Höhe des Kredites abzuschließen, aber was ist dann mit den 18%?)
Oder was passiert, wenn ich z.B. durch Schwangerschaft nicht mehr in der Lage bin die sehr hohen Raten voll zu zahlen?
Ich hatte mich mittels Büchern eigentlich recht gut auf die Kreditverhandlungen vorbereitet (bin mit meinem Kredit eigentlich auch sehr zufrieden: feste monatliche Tilgungssumme, 4 Jahre fest dann fertig, 3,9% effektiv, Sondertilgung 4800Euro/a) aber über die Grundschuldzinsen habe ich nirgends etwas gelesen.
Bei einer Nachfrage beim Notar meinte jener nur „da haben Sie es ja noch gut erwischt“, da ich „nur“ 15% eingetragen bekam und „das machen alle Banken so“.
Dieses Rätsel nagt schon eine Weile an mir und ich wäre echt froh zu Erfahren was das ist um beruhigter sein zu können.
Vielen Dank
Andrea Weierich