Angenommen, ein Ehepartner X kauft eine Immobilie mit Hilfe eines Bankdarlehens. Die Bank händigt eine sogenannte Grundschuldzweckerklärung zur Unterschrift aus. Auf der Erklärung steht am Ende: „Unterschrift Eigentümer“ und „Falls im Hinblick auf den Güterstand der Ehegatte eine Mitwirkung des anderen Ehegatten erforderlich ist, erteilt dieser hiermit seine Zustimmung. Unterschrift Ehegatte“.
Wir der Ehegatte Y mit dieser Unterschrift in die Haftung für das Darlehen einbezogen, wenn beide den Güterstand Zugewinngemeinschaft innehaben?
Wir der Ehegatte Y mit dieser Unterschrift in die Haftung für
das Darlehen einbezogen, wenn beide den Güterstand
Zugewinngemeinschaft innehaben?
Ja wird er. Wer mitunterschreibt haftet mit.
Greetz
Shedrick
Wir der Ehegatte Y mit dieser Unterschrift in die Haftung für
das Darlehen einbezogen, wenn beide den Güterstand
Zugewinngemeinschaft innehaben?Ja wird er. Wer mitunterschreibt haftet mit.
Nein, haftet er nicht. Es geht um die Sicherheitenzweckerklärung. Das sind zwei verschiedene Dokumente - und das aus gutem Grund.
C.
Hallo,
nein, wird er nicht. Es geht um die Grundschuld und nicht um den Kreditvertrag. Mit der Grundschuld wird die Immobilie belastet, was u.U. (d.h. je nach Eigentumsverhältnis bzgl. der Immobilie und Güterstand der Eheleute) die Zustimmung des Ehepartners voraussetzt.
Einschlägig ist hier u.a. (ohne Anspruch auf Vollständigkeit) § 1365 BGB. Daß der Ehepartner seine Zustimmung erteilen muß, wenn gemeinschaftliches Vermögen belastet werden soll, versteht sich ohnehin von selbst.
Gruß
Christian