mal angenommen jemand hat vor zwei Jahren eine Immobilienfinanierung mit einer 4 jährigen Zinsfestbindung bei einer Bank abgeschlossen. Nach zwei Jahren merkt die Bank, dass die Grundschuldzweckerklärung fehlt und fordert den Schuldner auf diese unterschrieben zurückzusenden. Muss er dies tun?
Nein auf keinen Fall. Denn hier soll nicht nur ein Versäumen behoben werden, sondern der Kunde kar übervorteilt.
denn der Kredit kann bei Fehlen dieser Erklärung als nichtig eingestuft werden. das hat keinen klaren Vorteil für den Kreditnehmer.
denn wenn der Kredit für nichtig erklärt wird, braucht er das Geld nicht zurückzahlen.
*Sarkasmus-Modus-aus*
Also: willst du den Kredit behalten, schick es unterschrieben zurück.
Denn sonst wirft man dir „Auskunftspflichtverletzung“ und Verletzung der „Mitwirkungspflicht“ vor.
gruss
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Meint man vielleicht den Verwendungszweck? Auch dies wäre unverständlich! Kann man vielleicht etwas präziser sein?
Bin zwar Fachmann, neutraler Berater für private Immobilienkäufer, muss aber in diesem Fall wirklich passen.
Gruss und vielleicht eine direkte Antwort an meine Mailadresse.
Friedrich Pausch
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
die eingetragene Grundschuld ist zunächst einmal „abstrakt“, d.h., sie kann auch ohne eine Forderung des Grundschuldgläubigers bestehen. Mit der Zweckerklärung wird die Verbindung zu dem in Anspruch genommenen Darlehen hergestellt. I.d.R. ist die Unterzeichnung der ZE Voraussetzung für die Darlehensauszahlung. Wurde bei Dir wohl vergessen. Ob Du nachträglich verpflichtet bist, sie abzugeben, ist evtl. auch in den Darlehensbedingungen geregelt.
Aber selbst wenn nicht, diese Erklärung schadet Dir nicht, von einer „Übervorteilung des Kunden“, wie weiter unten geschrieben wurde, kann also keine Rede sein. Außerdem: in 2 Jahren läuft Deine Zinsbindung aus. Was soll die Bank davon abhalten, einem Kunden, den sie loswerden möchte (weil er nicht ihren Sicherheitsbedürfnissen nachkommt) ein derart „interessantes“ Angebot zu unterbreiten, dass er mit wehenden Fahnen wechselt…
Freundliche Grüße
wolle
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]