Grundschule

Liebe/-r Experte/-in,

können Sie mir vielleicht sagen, darf ein Stiefvater
(mein Mann) mit in die Elternsprechstunde gehen oder
kann die Lehrkraft - weil er nicht Erziehungsberechtingt
ist - ihm die Türe weisen - vom Recht her?!?!

Mein Mann kennt meinen Sohn (7) nun schon vier Jahre.
Zudem leben wir schon seit mehr als zwei Jahren in
häuslicher Gemeinschaft/Ehe zusammen. Er kann somit
das Kind auch sehr gut „beurteilen“ und ich fände es
wichtig, dass er als „Vater“ eben da mal mit dabei ist.

Vielen lieben Dank schon mal -
in Erwartung/Hoffnung auf eine Antwort

Viele Grüße
Aniana1999

Hallo,

das ist nicht so eindeutig zu sagen. Ich bin kein Jurist, trotzdem weiss ich, die rechtliche Lage ist nicht eindeutig. Das „Problem“ ist, dass Sie wohl nicht verheiratet sind. Die Schule unterliegt da der Schweigepflicht. Trotzdem sollte sie sich darauf einlassen, dass Ihr Partner bei den Elterngesprächen dabei ist, wenn Sie Ihr Einverständnis - notfalls schriftlich - erklären. Ich habe das immer so gehalten und niemals Schwierigkeiten damit gehabt.

Freundliche Grüße
Hans

Ich hoffe ich konnte Ihnen helfen.

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