Liebe/-r Experte/-in,
können Sie mir vielleicht sagen, darf ein Stiefvater
(mein Mann) mit in die Elternsprechstunde gehen oder
kann die Lehrkraft - weil er nicht Erziehungsberechtingt
ist - ihm die Türe weisen - vom Recht her?!?!
Mein Mann kennt meinen Sohn (7) nun schon vier Jahre.
Zudem leben wir schon seit mehr als zwei Jahren in
häuslicher Gemeinschaft/Ehe zusammen. Er kann somit
das Kind auch sehr gut „beurteilen“ und ich fände es
wichtig, dass er als „Vater“ eben da mal mit dabei ist.
Vielen lieben Dank schon mal -
in Erwartung/Hoffnung auf eine Antwort
Viele Grüße
Aniana1999