Grundschullehramt - Durchgefallen (Hintertürchen?)

Hallo miteinander,

Meine Schwester ist zum zweiten Mal durch die Prüfung (Modul 2) gefallen. Sie hat Modul 3 bereits bestanden, genauso wie alle anderen nötigen Prüfungen, um nächstes Semester ihr Staatsexamen zu machen.

Eigentlich wäre sie ja damit durchgefallen und ihr Studium wäre damit gelaufen.
Doch jetzt kommt meine Frage:

War damit wirklich alles umsonst oder gibt es nicht vielleicht doch eine Möglichkeit für sie Grundschullehrerin zu werden. Haupt oder Realschule will sie nicht machen und über die Möglichkeit Fachlehrerin zu werden ist sie sich bereit bewusst.

Kann man nicht in einem Bundesland die Prüfung ein Drittes Mal machen, oder sie für ungültig erklären, da sie wirklich private Probleme hatte?

Bitte um Hilfe!!!

Hallo,

War damit wirklich alles umsonst

Im dümmsten Falle: Ja :frowning:

Leider schreibst du nicht in welchem Bundesland deine Schwester studiert.

da sie wirklich private Probleme hatte?

Mit der Begründung wird sie nicht weit kommen!

Aber: In Bayern gibt es in der Lehramtsprüfungsordnung I folgende Stelle:

§ 14 Rücktritt, Verhinderung und Versäumnis
[…]
(5) 1 Hat sich ein Prüfungsteilnehmer einer Prüfung unterzogen, so können nachträglich gesundheitliche Gründe, denen zufolge die Prüfungsleistung nicht gewertet werden soll, nicht anerkannt werden, es sei denn, dass der Prüfungsteilnehmer seine Prüfungsunfähigkeit zum Zeitpunkt der Prüfung nicht erkennen konnte. 2 Der Nachweis hierüber ist unverzüglich durch ein Zeugnis eines Gesundheitsamts zu erbringen. 3 Die Geltendmachung solcher Gründe ist auf jeden Fall ausgeschlossen, wenn nach Abschluss der jeweiligen Prüfungsleistung ein Monat verstrichen ist.

Ein Komilitone von mir hats auf diese Art geschafft eine Einzelprüfung der Staatsprüfung noch einmal zu wiederholen, nachdem er bereits das 2te Mal durchgefallen war.

Soll heißen, schnell zum (Haus-)Arzt des Vertrauens, ihm die Sache wahrheitsgemäß(!) schildern, und evtl findet er ja was, was das Gesundheitsamt so auch finden und bestätigen kann …

Am Besten einmal die zutreffende Studien- oder Prüfungsordnung wälzen, solche Fälle könnten da ebenfalls geregelt sein.

Bitte um Hilfe!!!

Hoffe ich konnte ein wenig helfen.

Wawi