Grundschulwahl

Hallo zusammen,

folgendes Problem… Unsere Tochter Ilka ist nun 4 und soll in 1 1/2 Jahren auf eine Grundschule, an die ich sie aber nicht schicken möchte. Beide Grundschulen befinden sich in EINER Gemeinde in Niedersachsen (Ostfriesland).
Sowohl die Grundschule, welche uns zugewiesen ist, als auch die Behörden sagen, das ginge nicht. Nur durch bestimmte Umstände, dazu zählt aber nicht die Psyche eines Kindes (Kinder können sich sehr schnell anpassen) und auch wenn man durch die Arbeit wegen 1 Stunde das Kind von einer Bekannten abholen lassen muß. Das sind Gründe, welche anders geregelt werden könnten.

Meine Tochter geht auch in dem Ort, in dem ich sie auch in die Grundschule schicken möchte, in den Kindergarten, welcher direkt nebenan liegt. Die Zusammenarbeit zwischen Kindergarten und Grundschule ist super und die fangen schon 1/2 Jahr vor Schulbeginn an, die Kinder auf die Schulzeit vorzubereiten.

Der Kindergarten ist ja gesetzlich fast überall frei wählbar, wie man mir damals in der Gemeinde gesagt hatte und auch die Grundschule. Daher habe ich sie auch in dem Kindergarten angemeldet in dem Ort, wo sie auch zur Schule gehen soll. Leider weiß ich den Namen von der Person damals in der Gemeinde nicht mehr, welche mir damals die falsche Auskunft gegeben hat.

Kann mir da jemand weiterhelfen…

Ich selber bin im Elterrat des Kindergartens…

Vielen lieben Dank im voraus…

Simone

Hallo,

in den meisten Bundesländern gibt es keine freie Grundschulwahl (ich glaube, in einigen wurde das geändert).

Die theoretische Möglichkeit ist einen Gestattungsantrag (so heißt es in Hessen) oder einen „Antrag auf Schulbezirkswechsel“ (so in Ba-Wü) an das Schulamt zu stellen. Beide Schulen müssen zustimmen.
In Zeiten von SChülermangel wird die abgebende Schule sich aber weigern, weil ein Schüler mehr oder weniger bedeuten kann, dass man entweder zwei Klassen mit geringer Schülerzahl oder eine Klasse mit sehr großer Schülerzahl hat.

Die einzige Möglichkeit sehe ich, beim zuständigen staatlichen Schulamt vorstellig zu werden. Allerdings werden dort oft die Schulen unterstützt. Selbst wenn du den Namen der Person hättest, die dir falsche Auskünfte gegeben hat, würde das nicht viel helfen.

Es wird immer wieder die Möglichkeit gewählt, im gewünschten Schulbezirk eine Tagesmutter zu wählen (das müsste halt mehr als nur 1 Stunde sein). Ob diese Schummelmethode bei dir noch funktioniert, weiß ich nicht (da beide Schulen ja schon jetzt von deinem anderen Schulwunsch wissen).

Solange es in eurem Bundesland keine freie Grundschulwahl gibt, hast du nach meiner Erfahrung schlechte Karten. Sorry.

Gruß
Elke

Hi,

da gibt es nicht viele Möglichkeiten…

Was funktionieren kann ist:
Tagesmutter (aber nur wenn du arbeitest…evtl. auch selbstständig)
Arbeitsplatz „neben“ der gewünschten Schule (Kind kommt nach der Schule zu dir in die Arbeit).
Familiäre Überschneidungen (z. B. uneheliches Kind deines Mannes geht auf die Schule/ ExFrau/Mann unterrichtet an der Schule oder sowas in der Art)

Ansonsten gebe ich eclastic recht - rede so wenig wie möglich über die Geschichte, schaffe Tatsachen die den Wechsel an die andere Schule begünstigen und stelle frühzeitig einen Antrag.
Wichtig - eine gute Taktik…also nicht"Ich will nicht dass mein Kind auf die furchtbare Schule A geht" sondern „Mein Kind muss leider auf die Schule B da ich keine andere Tagesmutter gefunden habe“.

Viele Grüße
Susanne

Hallo zusammen,

danke für die Vorschläge. Vielleicht erreiche ich ja da was…

Zum einen Problem, da ich immer gut vorbereitet sein will, habe ich schon diverse Telefonate geführt und somit vielleicht schon das eine oder andere Wort zuviel gesagt.

Das Problem ist unter anderem auch, das es nicht nur meine Tochter ist sondern im kompletten Vormittagskindergarten von ca. 50 Kindern ca. 7-9 Kinder.

Mal gucken wie wir das vom Elternbeirat angehen…

Sollte sich aus dieser Geschichte sowohl negatives als auch positives ergeben, werde ich mich nochmal melden und einen entsprechenden Eintrag schreiben.

Lieben Gruß an alle und danke nochmal
Simone

Kommt mir bekannt vor!
Hallihallo!
Das Problem, dass du da gerade mit deiner Tochter schilderst, hatte ich auch, nur das ich in der Rolle der Tochter bin :wink:
Ich wollte, nachdem die dritte Klasse begonnen hatte, die Grundschule wechseln, weil wir 1.damals umgezogen sind, 2. die Lehrerin absolut unfähig war und ich 3. meine Klasse nicht ausstehen konnte. Wir zogen in ein angrenzendes Dorf und ich wollte in die dortige Grundschule wechseln. Einziges Problem: Meine Freundin wollte auch. Aber die zog ja nicht um und hatte auch sonst - wie du jetzt - keine Totschlagargumente gegen die Behörden.
Meine Mum (ich gebe zu - die ist ein bisschen dickköpfig und lässt sich so schnell nichts ausreden!) ist dann mit der Mutter von meiner Freundin aufs Amt gegangen und ich glaube es hat auch ziemlich lange gedauert, aber sie haben sie dann schließlich doch dazu gekriegt, den Antrag von meiner Freundin auch zu bewilligen. Sie haben, wenn ich mich recht erinnere, gesagt, dass die Familie meiner Freundin schon fast den Kaufvertrag für ein Haus dort am Kaff unterschrieben haben, weil sie dorthin (angeblich) umziehen wollten, haben also sozusagen einen bevorstehenden Umzug vorgetäuscht :wink: Obwohl das Körnchen Wahrheit war, dass die Oma von meiner Freundin tatsächlich erwogen hat, dorthin zu ziehen.
Wie auch immer, das Ende vom Lied: Wir habens geschafft, haben noch zwei wunderbare Jahre in dieser putzigen Kaff-Grundschule verbracht was uns wirklich unendlich viel gebracht hat, und ich kann dich nur ermutigen, unbedingt dafür zu kämpfen, dass deine Tochter an die Grundschule kommt, die du für sie im Auge hast!

LG - Hot Chocolate

Hallo,

Ich wollte, nachdem die dritte Klasse begonnen hatte,

Hier liegt der Unterschied der Geschichte: wenn die dritte Klasse bereits begonnen hatte, ist das für die Grundschulen nicht mehr so kritisch, weil man im Jahr keine Lehrerstellen aberkannt bekommt und wahrscheinlich war auch die vierte Klasse damit sicher. Aber wenn es um Einschulungsklassen geht, ist das Zahlenspiel für die Schulen viel kritischer.

Gruß
Elke

Hallo,

wir stehen vor dem gleichen Dilemma (in Berlin ist die freie Schulwahl beschlossen, tritt aber erst am WS 10/11 in Kraft).

Das die Schulen zustimmen müssen ist klar: Bsp. die Schule unserer Wahl hat zugesagt, dann geht das Kind doch dahin. Die Schule vom Einzugsgebiet hat sich da nicht einzumischen. Ich könnte mein Kind ja auch in eine Privatschule schicken, da können die auch nichts gegen sagen.

Viele Grüße

Hallo,

Das die Schulen zustimmen müssen ist klar: Bsp. die Schule
unserer Wahl hat zugesagt, dann geht das Kind doch dahin. Die
Schule vom Einzugsgebiet hat sich da nicht einzumischen.

Das kommt aufs Bundesland an. In Hessen hat die abgebende wie die aufnehmende Schule zuzustimmen. Dein Argument mit der Privatschule ist zwar logisch, aber kein Mensch hat gesagt, dass das hier etwas mit Logik zu tun. Oder weniger polemisch: die öffentlichen Schulen in einem Bundesland unterstehen derselben Behörde, die sich deshalb einmischen darf, wo welche Ressourcen wie genutzt werden.

Gruß
Elke

Hallo

Eventuell könnte es helfen, das mit guter Begründung beim Schulamt zu beantragen, schriftlich. Es kann aber sein, dass das in den Bundesländern unterschiedlich abläuft.

Hier in NRW weiß ich einen Fall, wo sowas mal geklappt hat, mit einer ähnlichen Begründung (alle Kinder vom Kindergarten gingen in eine bestimmte Schule, wo das Kind auch hinsollte, aber nicht hindurfte). Allerdings musste die Schule zustimmen, wo das Kind eigentlich hingemusst hätte. Die aufnehmende Schule musste seltsamerweise nicht zustimmen.

Viele Grüße

Ich finde es unglaublich, was für ein Blödsinn in der Bildungspolitik gemacht wird - aber das beantwortet leider nicht die gestellte Frage.
Wenn man nun das Pech hat in dem Bundesland zu wohnen, wo beide Schulen zustimmen müssen, hat man doch gar keine Chance…

Viele Grüße

Hallo,

Wenn man nun das Pech hat in dem Bundesland zu wohnen, wo
beide Schulen zustimmen müssen, hat man doch gar keine
Chance…

Doch, wenn die Schule nicht unbedingt ein oder zwei Schüler mehr braucht, um eine neue Klasse zu eröffnen, sind die Schulleiter nicht von vorneherein abgeneigt und guten Argumenten gegenüber offen.

Gruß
Elke

Hallo Knubbel,

hast du Verwandte im Bezirk der Wunschgrundschule, bei denen du dein Kind anmelden könntest (Wohnanmeldung)? Oder geht sowas nicht?

LG Herzblume

Naja, wahrscheinlich bist du da eher der Experte… So genau kenn ich mich da zwar nicht aus, aber ich kann mir nicht vorstellen, dass die ein Kind more or less „zwingen“, in ne Schule zu gehen, die nach dem angeblichen Umzug weiter weg wäre. Oder? Wenn man jetzt WIRKLICH umziehen würde, würden die einen doch auch, selbst bei der Einschulung, in eine andere Schule gehen lassen als die usprgl. geplante…
*nachdenk* v.v

Hallo,

dass die ein Kind more or less „zwingen“, in ne
Schule zu gehen, die nach dem angeblichen Umzug weiter weg
wäre.

Nein. Aber wenn es sich um eine Ersteinschulung handeln würde, könnte ich mir vorstellen, dass man etwas genauer hinsieht, ob der Umzug tatsächlich stattfindet oder nicht. Weil in Schulen Menschen arbeiten, die das alles schon kennen. Und wie gesagt, mitten im Schuljahr in der dritten Klasse, da kann man einiges lockerer sehen.

Gruß
Elke