Hallo,
Leander hat einen Antrag auf Grundsicherungsleistungen
vorliegen!
Er hat 907 Euro Vollerwerbsminderungsrente im Monat, lebt in
einer Zweier-WG mit Miete für ihn von 600 Euro (1/2 der
Gesamtmiete!) hat einen
alten Smart und ein bißchen was für den Notfall gespart und
eine kleine Lebensversicherung ab 65 auszahlbar, jetziges
Alter 55!
Soweit ja schon mal o.K. Wenn es die LV. vertraglich erst frühestens ab dem 65.tem gibt, wäre das doch belegbar.
Was muss und was muss nicht angegeben werden, denn er will
sich ja auch nicht total „gläsern“ machen…
Wird sich mit einem Antrag auf ergänzende Hilfeleistungen vom Staat aber nicht umgehen lassen.
Leander ist zusätzlich 100 % schwerebhindert mit Merkzeichen
„G“!
Rente und Behinderung sind auf Dauer!
Soll doch auch nicht das Problem sein. Leander dürfte von seiner Erwerbs- Unfähigkeitsrente gewisse Beiträge bereits selbst abführen müssen, der Staat hilft, wenn es dann nicht für den Lebensunterhalt reicht.
Nun fragt er sich, ob hier überhaupt eine Antragstellung lohnt
oder ob es sowieso nix gäbe!?
Meine Vorredner sprachen als Kritikpunkt bereits die Wohnungsmiete an. Hier kann Leander bei seiner Ortsverwaltung oder GruSi - Stelle nachfragen, was ihm warm zugebilligt werden könnte.
Oder soll er woanders um Geld „betteln“, anders Amt/Stelle
etc.
Zunächst mal nachrechnen, was ihm nach allen Sozialabzügen von seiner Rente verbleiben würde, womit Warmmiete und Lebensunterhalt bestritten werden könnten.
Leander ist ledig, schon immer!
Dann muß er sich aber auch die Fragen von amtlicher Seite stellen lassen, ob die Miete angemessen ist. Sprichwörtlich wird er " seinen Schlüpfer " zeigen müssen, um Bedürftigkeit belegen zu können.
Den alten " Smart " wird er behalten dürfen, die WHG könnte ein Problem werden.
Könnt Ihr ihm helfen; Danke herzlichst; Leander
mfg
nutzlos