Grundsicherung

Leander hat einen Antrag auf Grundsicherungsleistungen vorliegen!

Er hat 907 Euro Vollerwerbsminderungsrente im Monat, lebt in einer Zweier-WG mit Miete für ihn von 600 Euro (1/2 der Gesamtmiete!) hat einen
alten Smart und ein bißchen was für den Notfall gespart und eine kleine Lebensversicherung ab 65 auszahlbar, jetziges Alter 55!

Was muss und was muss nicht angegeben werden, denn er will sich ja auch nicht total „gläsern“ machen…

Leander ist zusätzlich 100 % schwerebhindert mit Merkzeichen „G“!
Rente und Behinderung sind auf Dauer!

Nun fragt er sich, ob hier überhaupt eine Antragstellung lohnt oder ob es sowieso nix gäbe!?

Oder soll er woanders um Geld „betteln“, anders Amt/Stelle etc.

Leander ist ledig, schon immer!

Könnt Ihr ihm helfen; Danke herzlichst; Leander

Auch ein nettes Hallo,

er hat alles anzugeben, was in den entsprechenden Formularen abgefragt wird, denn die Grundsicherung wird von uns Steuerzahlern finanziert und da kann es nicht sein, dass man Grundsicherung kassieren möchte und gleichzeitig noch „Vermögenswerte unter den Tisch fallen lassen“.
Unvollständige oder unrichtige Angaben erfüllen den Tatbestand des versuchten Betruges und werden strafrechtlich verfolgt.
Schönen Tag noch.

Hallo,

Er hat 907 Euro Vollerwerbsminderungsrente im Monat, lebt in
einer Zweier-WG mit Miete für ihn von 600 Euro (1/2 der
Gesamtmiete!)

das heißt, die Wohnung kostet gesamt 1200 Euro. Selbst in einer Metropole wie Hamburg kann man sich dafür schon was überdurchschnittliches leisten. Selbst 600 Euro für eine einzelne Person halte ich für etwas happig. Dafür gibt es in Hamburg eine 3 Zimmer Whg., auf dem Land durchaus auch eine große 4 Zimmer Whg.

Ich würde das „über die Verhältnisse leben“ nennen.

Gruß

S.J.

Hallo,

Leander hat einen Antrag auf Grundsicherungsleistungen
vorliegen!

Er hat 907 Euro Vollerwerbsminderungsrente im Monat, lebt in
einer Zweier-WG mit Miete für ihn von 600 Euro (1/2 der
Gesamtmiete!) hat einen
alten Smart und ein bißchen was für den Notfall gespart und
eine kleine Lebensversicherung ab 65 auszahlbar, jetziges
Alter 55!

Soweit ja schon mal o.K. Wenn es die LV. vertraglich erst frühestens ab dem 65.tem gibt, wäre das doch belegbar.

Was muss und was muss nicht angegeben werden, denn er will
sich ja auch nicht total „gläsern“ machen…

Wird sich mit einem Antrag auf ergänzende Hilfeleistungen vom Staat aber nicht umgehen lassen.

Leander ist zusätzlich 100 % schwerebhindert mit Merkzeichen
„G“!
Rente und Behinderung sind auf Dauer!

Soll doch auch nicht das Problem sein. Leander dürfte von seiner Erwerbs- Unfähigkeitsrente gewisse Beiträge bereits selbst abführen müssen, der Staat hilft, wenn es dann nicht für den Lebensunterhalt reicht.

Nun fragt er sich, ob hier überhaupt eine Antragstellung lohnt
oder ob es sowieso nix gäbe!?

Meine Vorredner sprachen als Kritikpunkt bereits die Wohnungsmiete an. Hier kann Leander bei seiner Ortsverwaltung oder GruSi - Stelle nachfragen, was ihm warm zugebilligt werden könnte.

Oder soll er woanders um Geld „betteln“, anders Amt/Stelle
etc.

Zunächst mal nachrechnen, was ihm nach allen Sozialabzügen von seiner Rente verbleiben würde, womit Warmmiete und Lebensunterhalt bestritten werden könnten.

Leander ist ledig, schon immer!

Dann muß er sich aber auch die Fragen von amtlicher Seite stellen lassen, ob die Miete angemessen ist. Sprichwörtlich wird er " seinen Schlüpfer " zeigen müssen, um Bedürftigkeit belegen zu können.
Den alten " Smart " wird er behalten dürfen, die WHG könnte ein Problem werden.

Könnt Ihr ihm helfen; Danke herzlichst; Leander

mfg

nutzlos

Ergänzung…
Das " Gesparte " wäre natürlich auch zunächst zu belegen. Danach kann sich eine Entscheidung richten, ob Unterstützung gewährt wird, oder ein frei verfügbares Sparvermögen zunächst ergänzend ( bis zur Vermögensfreigrenze ) aufgebraucht werden müßte. )

mfg

nutzlos

Hallo,

Was muss und was muss nicht angegeben werden, denn er will sich ja auch nicht total „gläsern“ machen…

Muss er ja auch nicht. Er muss lediglich alle Einkommens- und Vermögensverhältnisse angeben, die auch abgefragt werden. Es muss also nicht angegeben werden, wieviel Socken man hat.

Leander ist zusätzlich 100 % schwerebhindert mit Merkzeichen „G“! Rente und Behinderung sind auf Dauer!
Nun fragt er sich, ob hier überhaupt eine Antragstellung lohnt oder ob es sowieso nix gäbe!?

Kann hier niemand wissen, da niemand weiß, wie klein oder groß der Notgroschen und der Rückkaufswert der Lebensversicherung sind. Es ist auch nicht bekannt wann und wie die LV zustand kam. Das kann alles Einfluss auf das ob und die Höhe haben.

Oder soll er woanders um Geld „betteln“, anders Amt/Stelle etc.

Erster Ansatz wären ganz klar und wie hier auch schon angeklungen die Wohnkosten. Da kann man sehr leicht mehr Geld zur Verfügung haben ohne irgendwen anbetteln zu müssen.
Grundsätzlich käme noch Wohngeld in Frage, was aber angesichts der geschilderten Umstände mit hoher Wahrscheinlichkeit abgelehnt würde.
Beim Wohngeld würden zudem ohnehin nicht die ganzen Wohnkosten anerkannt. Selbst bei der höchsten Mietstufe V werden für eine Person maximal 407€ anerkannt, wobei Heiz- und Warmwasserkosten ohnehin vollständig außer Ansatz bleiben.
Bin mir jetzt spontan auch nicht ganz sicher, ob jetzt bei einer solchen Wohngemeinschaft nicht nur die Hälfte für einen Zwei-Personen-Haushalt gilt. Wenn es nicht so wäre, wären Familien schließlich benachteiligt. Könnte also sein, dass es auch nur maximal die Hälfte von 501€ wäre.
Bei Grusi könnten die Wohnkosten zunächst vollständig berücksichtigt werden, wenn die Bedürtigkeit aktuell eingetreten ist und sie bisher sozialadäquat waren. Das ist alles aber schön schwammig und wird nicht einheitlich angewandt.
Angesichts des krassen Mißverhältnisses zwischen Einkommen und Wohnkosten kann es schon passieren, dass man sehr mißtrausich wird und viel wissen will und viel Ärger bereitet.
Ansonsten gilt, dass Antragstellen nichts kostet. Man muss es nur machen und dann den Bescheid prüfen.

Falls man sich unwohl dabei fühlt, seine Einkommens- und Vermögens- oder sonstige Verhältnisse offenzulegen, sollte man sich einfach kurz in die Situation derer versetzen, die das Ganze ungefragt über höhere Steuren bezahlen.

Grüße

unrichtige Angaben …
des versuchten Betruges und werden strafrechtlich verfolgt.

Keine Ordnungswidrigkeit?

unrichtige Angaben …
des versuchten Betruges und werden strafrechtlich verfolgt.

Keine Ordnungswidrigkeit?

nö, siehe § 263 StGB