Liebe/-r Experte/-in,
Wir leben gerade eingeschränkt von Harz 4
Meine Frau und ich werden am 6.10.2011 geschieden aber das Landratsamz (Sozialamt) sieht keine Notwendigkeit eines Umzugs. Wie kann ich mit welchen Mittel einen Wiederspruch einreichen? Denn die Wohnung die wir derzeit haben ist zu grof für eine Person und auch nicht finanzierbar.
Für jeden Tip bedanke ich mich schon jetzt
MFG Jens McCormack