Grundsicherung ?

Guten Tag, seid Juni 2006 bekomme ich Grundsicherung, ich habe mir schon viel angesehen doch treten ein paar Fragen auf.
Fakt ist.
Ich war 36 Jahre lang Altenpflegerin nach langer Krankheit bekomme ich EU Rente, das heiß ich bekomme nur die Hälfte von meiner Rente! Mein Ehemann wartet auch auf seine Rente, er hat auch 40 % Behinderung.
Nun meine Fragen:

  1. Wie wird die Miete berechnet? (Was ist angemessene Miete?) Wird sie nach qm oder nach Zimmer nach welchen Kriterien?
  2. Wird ein Zusatz gezahlt bei 40 % Behinderung?
  3. Gibt es Tabellen aus den eindeutig hervor geht wie ich mich verhalten kann?
    Danke Anne

Moin Moin

Guten Tag, seid Juni 2006 bekomme ich Grundsicherung, ich habe

beim letzten mal war es noch HartzIV, wat denn nun?

mir schon viel angesehen doch treten ein paar Fragen auf.
Fakt ist.
Ich war 36 Jahre lang Altenpflegerin nach langer Krankheit

dat ist nicht mehr interessesant…

bekomme ich EU Rente, das heiß ich bekomme nur die Hälfte von
meiner Rente!

dat is nun mal so bei EU Rente

Mein Ehemann wartet auch auf seine Rente, er hat
auch 40 % Behinderung.
Nun meine Fragen:

  1. Wie wird die Miete berechnet? (Was ist angemessene Miete?)
    Wird sie nach qm oder nach Zimmer nach welchen Kriterien?
  2. Wird ein Zusatz gezahlt bei 40 % Behinderung?

Das wird wohl das Amt beantworten können, ebenso den Mietkram … da Grundsicherung ja wieder was anderes ist als HartzIV

  1. Gibt es Tabellen aus den eindeutig hervor geht wie ich mich
    verhalten kann?

Nein die dürfte es nicht geben, weil die Gesetze wie Gummi sind, dafür gibt es Durchführungsbestimmungen, Ermessenspielräume etc., wenn einem was nicht passt kann man ja auch noch klagen…

Dringender Rat: Beim Amt ausführlich informieren lassen, dat kann doch nicht so schwer sein

Danke Anne

LG
Der Kater Mikesch

  1. Wie wird die Miete berechnet? (Was ist angemessene Miete?)
    Wird sie nach qm oder nach Zimmer nach welchen Kriterien?

Hi,

wenn du bereits Grusi oder ALG2 bekommst, dann hat man dir doch bestimmt schon gesagt, ob deine Miete angemessen ist oder nicht. Wenn sie es nicht ist, bekommst du nämlich einen Bescheid darüber, in dem auch genau steht, wie hoch deine angemessene Miete sein darf. Wenn deine Miete jedoch in voller Höhe bei der Berechnung der Grusi berücksichtigt wird, dann ist sie auch angemessen.
I.d.R. stehen 2 Personen 60 m² zu. Der qm-Preis variiert je nach Stadt.

  1. Wird ein Zusatz gezahlt bei 40 % Behinderung?

Nein. Einen Mehrbedarf bekommt man nur, wenn man im Schwerbehindertenausweis das Merkmal G oder aG hat.

  1. Gibt es Tabellen aus den eindeutig hervor geht wie ich mich
    verhalten kann?

Verhaltenstabellen? Was soll das sein?
SCNR

Gruß
Nelly

Hallo, schade das es keine Richttabellen gibt! So muss ich mich darauf verlassen was die Dame vom Amt mir sagt ! Ob es richtig ist oder nicht kann ich nicht nachpröfen ? Denn sie sagt es ist nun mal so. . . ohne mir ein Beweis zu zeigen ! MfG.Anne

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Hallo, schade das es keine Richttabellen gibt!

Wofür denn bitte?

So muss ich
mich darauf verlassen was die Dame vom Amt mir sagt!

Wenn du nicht verrätst für was du irgendwelche Tabellen suchst, kann dir hier auch keiner helfen.

Ob es
richtig ist oder nicht kann ich nicht nachpröfen?

Um was gehts überhaupt?

Denn sie
sagt es ist nun mal so. . . ohne mir ein Beweis zu zeigen!

Tu doch mal Butter bei die Fische und verrat uns, was du nun genau beantragt hast!

Hallo Anneliese

Hallo

Hallo, schade das es keine Richttabellen gibt!

wenn du nicht bald mit den doofen Richttabellen aufhörst, dann sträuben sich dem Kater die Nackenhaare er fährt die Krallen aus, faucht dich ganz böse an und gibt dir mit ausgefahrenen Krallen eine ordentliche Watsche!!!:wink:
Von diesen dämlichen Tabellen hast du bestimmt nur geträumt!

mich darauf verlassen was die Dame vom Amt mir sagt ! Ob es
richtig ist oder nicht kann ich nicht nachpröfen ? Denn sie
sagt es ist nun mal so. . . ohne mir ein Beweis zu zeigen !

Dann leg Widerspruch ein und wenn dir wat net gefällt verklag das Amt doch auf Herausgabe der ominösen Richttabellen !!!

Ansonsten, wie unten gesagt wird, mit halben Auskünften, kann keiner was anfangen!

MfG.Anne

LG
Der Kater Mikesch

PS: Es gibt Ausführungsbestimmungen eines Gesetzes, das könnte man als Richtlinie bezeichnen. Da dort aber auch die Ermessenspielräume drinstehn, wird die dir keiner im Original unter die Nase halten :wink:

Hallo Anne,

es gibt Richtlinien, wie hoch eeine Miete sein darf und wie groß die Wohnung.
Das ist in jedem Bundesland anders.
Am besten erkundigst Du Dich danach bei einer örtlichen Arbeitslosenhilfegemeinschaft oder Sozialhilfegemeinschaft.
Die können Dir besser weiterhelfen.

Liebe Grüße
Wolly