Hallo,
ab welchem Einkommen erhält eine Bedarfsgemeinschaft(die aus Mutter,Vater und 1Kind besteht, Eltern nicht verheiratet) keine Sozialleistungen(AlgII, Kinderzuschlag, Mehrbedarf …) mehr?
Also einer bleibt zu Hause und der Partner geht Vollzeit arbeiten. Ab welchem Nettolohn werden alle Leistungen abgelehnt?
LG Leischnig
Hallo,
Ab welchem Nettolohn werden alle Leistungen
abgelehnt?
Weiß ich nicht genau, aber es gibt alg II-Rechner (Stichwort einfach mal in google eingeben) im Internet, wo man sich das ausrechnen kann.
Zu Einkommen siehe auch http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__11.html und http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__30.html
MfG
Hallo
Ab welchem Nettolohn werden alle Leistungen
abgelehnt?
Ich weiß es auch nicht genau, es kommt natürlich auch auf die Höhe der Miete und eventueller erhöhter Werbekosten oder sowas an. Es ist aber viel mehr, als man es sich so denkt.
Ich meine, so ca. 1200 - 1300 für eine (berufstätige) Einzelperson.
Weiß ich nicht genau, aber es gibt alg II-Rechner (Stichwort
einfach mal in google eingeben) im Internet, wo man sich das
ausrechnen kann.
Die sind aber auch manchmal fehlerhaft, glaube ich.
Viele Grüße
Simsy
Beispiel
Ab welchem Nettolohn werden alle Leistungen
abgelehnt?
Da keine weiteren Angaben gemacht sind, folgende Beispielrechnung:
Leistungsbezug:
- Person 347,-
- Person 312,- (90% von 1.)
- Kind 208,- (bis 14. Lebensjahr)
- KdU 750,- (Beispiel)
Summe 1617,-
Angenommen es entstehen Aufwendungen für die Tätigkeit (Fahrtkosten) von mtl. 100,- (Beispiel)
Dann hieße das pauschal gesagt, dass erstmal netto 1717,- verdient werden müssten um aus dem Leistungsbezug vollständig rauszufallen.
Ansosnsten genau nachrechnen mit den ALG2-Rechnern oder besser beim Amt erkundigen.
Hallo
Da keine weiteren Angaben gemacht sind, folgende
Beispielrechnung:
Die stimmt aber nicht ganz.
Leistungsbezug:
Das würde man den „Bedarf“ nennen, aber das ist natürlich nur ein Wort.
- Person 347,-
- Person 312,- (90% von 1.)
- Kind 208,- (bis 14. Lebensjahr)
- KdU 750,- (Beispiel)
Summe 1617,-
Angenommen es entstehen Aufwendungen für die Tätigkeit
(Fahrtkosten) von mtl. 100,- (Beispiel)
Die 100,- Euro kann er absetzen, auch ohne Aufwendungen. Das ist eine Pauschale, die immer abgesetzt wird, wenn einer erwerbstätig ist.
Dann hieße das pauschal gesagt, dass erstmal netto 1717,-
Ja, aber was darüber hinausgeht, wird auch nicht alles angerechnet, sondern nur Prozentsätze von ca. 70 - 85 %. Da ist noch lange nicht Schluss. Bei sovielen Personen wird es mir aber zu kompliziert, abgesehen davon, dass ich es im Einzelnen auch nicht richtig weiß.
… oder besser beim Amt erkundigen.
Da kann man sich leider auch nicht drauf verlassen, dort sachkundige Hinweise zu erhalten. Es gibt zwar sehr sachkundige Sachbearbeiter, die scheinen aber recht selten zu sein.
Viele Grüße
Simsy
Ja, es ist ein Beispiel zur Orientierung des Fragestellers. Ob bei der Höhe des angenommen Nettogehalts, neben den beispoielhaften Fahrtkosten dann zusätzlich noch der Grundfreibetrag von 100,- eine Rolle spielt, ist fraglich.
Aber wie du sagst, dass muss genau ermittelt werden.
Hier mal nachrechnen, wird aber sehr umfangreich: http://www.ldk-online.de/cgi-bin/rechner/rechner.cgi
Leistungsbezug:
- Person 347,-
- Person 312,- (90% von 1.)
Falsch, wenn ein Paar, dann jeweils 312,- Euro.
Und die Sache mit dem Freibetrag wurde ja schon erläutert.