Grundsicherung

Hallo,

ich suche einen vernünftigen Grundsicherungsrechner online 2009
Leider kann ich keinen passenden finden.
Ich weiß auch nicht wie man herausbekommen kann, online, ob einen zur Grundsicherung vielleicht auch Wohngeld zusteht. ?
Ich rede von Grundsicherunganspruch bei Rente.

Vielen Dank
Dagmar

Hallo,

ich suche einen vernünftigen Grundsicherungsrechner online
2009
Leider kann ich keinen passenden finden.

http://www.osnabrueck.de/8442.asp

Ich weiß auch nicht wie man herausbekommen kann, online, ob
einen zur Grundsicherung vielleicht auch Wohngeld zusteht. ?

Wohngeld steht nicht zu, in der Grundsicherung sind bereits Zahlungen für die Unterkunft enthalten.
http://www.sozialhilfe24.de/grundsicherung-sozialhil…

Beatrix

Hi,

http://www.osnabrueck.de/8442.asp

347€ Eckregelsatz? Osnabrück hat offensichtlich den Support längst eingestellt.

Ich weiß auch nicht wie man herausbekommen kann, online, ob
einen zur Grundsicherung vielleicht auch Wohngeld zusteht. ?

Wohngeld steht nicht zu, in der Grundsicherung sind bereits
Zahlungen für die Unterkunft enthalten.
http://www.sozialhilfe24.de/grundsicherung-sozialhil…

Dies ist einer der feinen Unterschiede zwischen dem SGB II und SGB XII bzw. dem früherem BSHG. Aber diese von Dir verlinkte Seite weist doch korrekt darauf hin, dass Wohngeld voll angerechnet wird - verschweigt allerdings leider den Freibetrag für Erwerbseinkommen.

Ich muss zugeben, dass ich mich seit Hartz 4 mit dem SGB XII nur am Rande beschäftigt habe und mein Rechner http://www.1ngo.de/web/ALG2.html (noch) keine Option für Grundsicherung im Alter bietet, aber bis auf die unterschiedlichen Freibeträge für Erwerbseinkommen ist er auch hierfür verwendbar un aktuell. Der abweichende Freibetrag kann ggf. aus http://bundesrecht.juris.de/sgb_12/__82.html entnommen werden.

Gruß
Ingo

Aber diese von Dir verlinkte
Seite weist doch korrekt darauf hin, dass Wohngeld voll
angerechnet wird

Nein, wenn man Grundsicherung nach dem 4. Kapitel SGB XII bekommt, hat man keinen Anspruch auf Wohngeld! Da hat die erste Antworterin richtig geantwortet!
Das wurde extra abgeschafft, damit man nicht bei 2 Stellen Anträge stellen muss, denn finanziell hätte man ja eh keinen Vorteil davon.

Gruß
Nelly