Hallo,
vielleicht wäre diese Frage im Brett „Arbeits- und Sozialamt“ besser aufgehoben, vielleicht aber auch nicht. Bitte ggf. verschieben.
In dem Wiki-Artikel bez. Grundsicherun (http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Grundsiche…) steht u.a.:
"Wer Grundsicherung bezieht, ist gegenüber dem Bezug von Hilfe zum Lebensunterhalt u.a. günstiger gestellt durch
Wegfall der Vermutung der Bedarfsdeckung in der Haushaltsgemeinschaft nach § 36 Satz 1 SGB XII …"
Bedeutet dies, daß - die Voraussetzungen gegeben - die Grundsicherung z.B. unabhängig vom Einkommen des Ehepartners gewährt wird?
Grüße
Thomas