Grundsicherung

Hallo,

vielleicht wäre diese Frage im Brett „Arbeits- und Sozialamt“ besser aufgehoben, vielleicht aber auch nicht. Bitte ggf. verschieben.

In dem Wiki-Artikel bez. Grundsicherun (http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Grundsiche…) steht u.a.:

"Wer Grundsicherung bezieht, ist gegenüber dem Bezug von Hilfe zum Lebensunterhalt u.a. günstiger gestellt durch

Wegfall der Vermutung der Bedarfsdeckung in der Haushaltsgemeinschaft nach § 36 Satz 1 SGB XII …"

Bedeutet dies, daß - die Voraussetzungen gegeben - die Grundsicherung z.B. unabhängig vom Einkommen des Ehepartners gewährt wird?

Grüße

Thomas

Hallo,

Bedeutet dies, daß - die Voraussetzungen gegeben - die
Grundsicherung z.B. unabhängig vom Einkommen des Ehepartners
gewährt wird?

Nein, die Unterhaltsansprüche gegenüber dem Ehepartner werden natürlich berücksichtigt.
Bessergestellt ist der Empfänger von Grundsicherung gegenüber dem Empfänger von Hilfen zum Lebensunterhalt allerdings im Hinblick auf mögliche Unterhaltsansprüche gegenüber Eltern und Kindern.

Viele Grüße

Trobi.