Hallo,
Dies ist ein fiktiver Fall, kontruiert aus Laienwissen. Für grobe Webfehler bitte ich um Verständnis ))
Angenommen eine Person § bekommt Grundsicherung im Rahmen des ALG2. Desweiteren hat diese Person Mietschulden aus der Zeit vor ALG2-Bezug in Höhe von 1500 €.
Besagte Person hat besonders großes Glück: Eine Gruppe Privatpersonen (G), sammelt privat Geld, um diese Schulden zu begleichen. Die Gruppe (G) überweist den Betrag von 1500 € direkt an den Vermieter.
Somit ist P schuldenfrei, wäre nicht die Frage, ob P die Summe von 1500 € nicht als Einommen angeben müsste und somit einen Teil des ALG2-Anspruches verliert.
Frage: Ist der Plan, der Gruppe regelkonform, einfach Geld zu sammeln, um die Schulden zu tilgen, oder kann das Amt da Ansprüche geltend machen?
LG
Lutzie