Grundsicherung angem. Wohnraum & Einkommen

Hallo,
eine verwitwete Frau benötigt finanzielle Unterstützung nach der Grundsicherung.

Die Whg/DHH in der Sie wohnt ist mit >120qm über dem angemessenen Wohnraum von 50qm nach SGB II.
Das Sozialamt muß Übergangshilfe im vollem Umfang der aktuellen Miete leisten muß, wenn der Antragsteller sich um angemessenen Wohnraum bemüht.

Nun meine Frage(n), inwieweit kann das Sozialamt den Umkreis in dem gesucht wird bestimmen ?
… und kann das Amt den Antragsteller zwingen ein bestimmtes Angebot anzunehmen, obwohl zum Beispiel die Anbindung an den ÖPNV und damit zum Einkauf/Artzt etc. sehr unterentwickelt ist ?
Wieviel Zeit muß das Amt mindestens einräumen, um eine Whg zu finden ?
Was passiert, wenn es keine gibt ?

Zum zweiten Themenkreis:
Witwenrente: Habe ich das richtig gelesen hier im Chat, daß die nicht zum EK gehört ?

Wenn Kindergeld für einen volljährigen 100% behindertes Kind bezogen wird, das zwar in betreutem Wohnen lebt aber regelmäßig zur Mutter kommt. Ist das nun EK oder nicht ?

Sorry für soviel Text, aber es gibt bei GS soviel Unklarheiten…
Gruß
kk

Hallo,

… und kann das Amt den Antragsteller zwingen ein bestimmtes Angebot anzunehmen,

Nein, kann es nicht. Da aber nach einem Bewilligungzeitraum von 6 Monaten, eh auf die „Standardmiete“ die Zahlungen gekürzt werden, kümmert sich wohl jeder um ne angemessene Bleibe! Sanfter Druck oder wie man es sonst nennt!

Wieviel Zeit muß das Amt mindestens einräumen, um eine Whg zu finden ?

siehe oben

Was passiert, wenn es keine gibt ?

siehe oben

Witwenrente: …daß die nicht zum EK gehört ?

Falsch!

Wenn Kindergeld…Ist das nun EK oder nicht ?

Wenn es dem Kinde zukommt, dann nicht, denn das Kind lebt ja nicht im Haushalt. Besuche sind wurscht. Es sei denn, diese finden regelmäßig statt (jedes Wochenende). Dann kann ggf. das KG als anteiliges EK berechnet werden.
Dabei ist allerding die Fach-und Sachkompetenz des Bearbeiters ausschlaggebend.

VG, René

Danke für die schnelle und eindeutige Antwort.
Schönen Abend
kk-net