Grundsicherung auf Darlehensbasis

Hallo Miteinander,
habe im Netz bereits recherchiert, bin aber nicht fündig geworden.
Ich hoffe hier im Forum einen Hinweis hierzu zu erhalten:
Wie hoch sind denn die Zinsen, wenn man die GruSi auf Darlehnsbasis erhält?
Evtl. sind die Zinsen durch einen Privatkredit doch günstiger…

Im Voraus besten Dank schon mal, für einen Hinweis.
LG. Bobbeldaheim

Hallo Miteinander,
habe im Netz bereits recherchiert, bin aber nicht fündig geworden

mir nicht bekannt dass es GrSi auf Darlehensbasis gibt , geben soll.

Im Voraus besten Dank schon mal, für einen Hinweis.
LG. Bobbeldaheim

gruß Opi

leider keine Ahnung …

sorry.

Hallo,

die Grundsicherung auf Darlehensbasis ist zinslos.

Gruß
Jürgen

Anmerkung:
Ich helfe Ihnen gerne weiter, wenn Sie Ihre Frage so stellen, dass ich sie verstehen kann.
Je besser und detaillierter Sie die Frage stellen, um so besser ist meine Antwort.

Grüsse
Bracco

Hallo Jürgen,
danke, für deine Info!

Weisst du auch, wie es sich mit der Rückzahlung verhält? Also, ist die Ratenhöhe selbst wählbar, bzw. kann das Amt, z.B. beim Erben einer Eigentumswohnung SOFORTIGE Rückzahllung verlangen (meine Befürchtung: schmerzhafte Verluste hin nehmen zu müssen, weil übereilter Verkauf))?

Gruss von bobbeldaheim

Guten tag Bracco,
vielen Dank, für die Rückmeldung!
Jürgen hat mir wohl schon dabei ein Stück weiter helfen können, dennoch zur Info:
Ich habe die GruSi auf Darlehensbasis in Aussicht gestellt bekommen. Bin aber über die Zinshöhe und die Art und Weise der Rückzahlung im Unklaren geblieben und die Sachbearbeiterin ist erkrankt…
LG. Bobbeldaheim

Anmerkung:
Ich habe GruSi nicht verstanden, wohl aber die Überschrift übersehen, da steht es ja ganz breit.
Diese Frage ist bei mir nicht richtig.
Ich kann Ihnen nicht weiterhelfen.
Ich denke, die Frage müsste in einem anderen Forum gestellt werden.

Grüsse
Bracco

Hallo,

zuerst wäre zu klären, ob überhaupt ein Anspruch auf Grundsicherung besteht.
Dabei wird das Einkommen und das Vermögen (das eigene und das des Lebenspartners) angerechnet. Sofern das ausreicht, gibt es keine Grundsicherung mehr.
Einkommensgrenze für eine Person 374 Euro. Für Lebenspartner zusätzlich 337 Euro und pro Kind zusätzlich zwischen 219 und 299 Euro je nach Alter.
Als Vermögen gelten u.a. Haus- und Grundvermögen, PKW, Bargeld und Guthaben auf Konten, Wertpapiere und Rückkaufswerte von Lebensversicherungen.
Grundsätzlich sind erst die Vermögensgegenstände zu verkaufen, bevor es Grundförderung gibt.
Wenn das Vermögen erst später erworben wird, kann das Sozialamt/Jobcenter als Träger der Leistung den Verkauf des Vermögensgegenstandes verlangen.
Wie schnell dies zu erfolgen hat muß mit dem Sachbearbeiter geklärt werden und wird im Einzelfall entschieden.
Daher gibt es hierzu leider keine konkrete Aussage.
Gruß
Jürgen.

Hallo Jürgen,
vielen Dank für diese ausführliche Antwort.
Ich hatte vermutet, dass es auch bei der Rückzahlung Vorschriften gibt, die allgemeingültig wären. So bleibt mir nur abzuwarten, bis die Sachb. wieder anwesend ist.
Grüße, Bobbeldaheim