Grundsicherung bei Hauseigentum

Hallo

Ich habe eine Rentenfrage die meine Mutter betrifft.
Sie hat bei der Scheidung meiner Eltern auf die Rente meines Vaters verzichtet und ihr wurde damit unser Haus auf dem Land zugesprochen was momentan noch ca. 90 000 Euro wert ist.
Ab Februar wird Sie ca. 300,- Euro Rente beziehen und ist somit auf den Hausverkauf angewiesen.
Da es ihr gesundheitlich nicht gut geht, haben wir bereits eine kleine Wohnung in der Köln und in meiner Nähe gesucht. Im Haus stehen auch dringend Renovierungen an und so funktioniert die Heizung nicht richtig.

Momentan zahle ich die Wohnung in Köln
Der Hausverkauf auf dem Land gestaltet sich nun doch langwieriger als gedacht. Und ich kann auch nicht, da ich freiberuflich tätig bin, nicht länger die Miete zahlen.

Nun meine Frage:
Gibt es die Möglichkeit, dass meine Mutter Grundsicherung beantragt, obwohl sie ja eigentlich eine Wohnung und das unbewohnte Haus zur Verfügung hat? Wo beantrage ich das besser?
Das Geld würde ja dann sicher zurückgezahlt werden, wenn das Haus verkauft wird.

Oder ist es sinnvoller einen Kredit auf das Haus aufzunehmen?
Aber lässt es sich dann auch genauso gut verkaufen?

Wir würden gerne die Kosten für das Haus möglichst gering halten. Also zumindest keine Kosten für Zweitwohnsitzsteuer, Müllabfuhr etc.
Gibt es so eine Art „Standby- Status“ ?

Hallo
Ich habe eine Rentenfrage die meine Mutter betrifft.
Gibt es so eine Art „Standby- Status“ ?

Also das betrifft gleich mehrere Themen, Grundsicherung ist eines davon , das andere wäre Lastenausgleich aber ich würde dazu doch raten das ganze mit einem Steuerberater durchzugehen. und zwar vor irgendeiner Antragsstellung !

Gruß Opi

Hallo,

ich würde eine Hypothek auf das Haus aufnehmen. Das Haus lässt sich genauso verkaufen, als wenn es unbelastet wäre, da die Hypothek mit dem Kaufpreis abgelöst wird.

Beste Grüße aus Hamburg
Peter Baumgarten

Oh Oh soviele Fragen.
Also Grundsicherung bei der Gemeinde beantragen.
Und am besten im Bürgeramt mal um einen Termin beim Schuldenberater einfordern.
Der kann alles vor Ort mal einschauen.
Bezüglich der Müllabfuhr mal bei der Stadt nachfragen bzw. wenn nicht auf null dann den Leerungtunus vielleicht ändern.
Mit dem Kredit „ich weiß nicht?“ ob das die Beste Lösung wäre. Vielleicht kann das Amt helfen.

Sorry aber mehr kann ich nicht dazu sagen.
Das wäre das was ich machen würde.
Gruß

Hallo auch!

Grundsicherungsleistungen können beantragt werden, wenn das zur Verfügung stehende Vermögen verbraucht wurde, der Hausverkauf also getätigt wurde. Ich halte es für sinnvoll, zum zuständigen Bürgerbüro zu gehen und dort diese Fragen mit der Beantragung der Grundsicherungsleistungen zu stellen und von Amts wegen beantworten zu lassen.

MfG