Grundsicherung für 20 j. Sohn

Hallo,
ich habe einen Sohn, schwerberhindert Grad 100 % mit den Merkzeichen = H>hilflos, G>eingeschränktes gehen,
B>mit Begleitung. Er hat auff dem Internat in Marburg, Blindenstudienanstalt, das Abitur absolviert und wird ab Oktober in Marburg studieren. Ich bin alleinerziehen, erhalte keinen Unterhalt und meine Sohn wohnt seit Juni bis zum Studium bei mir in einer 2 Zimmerwohnung. Die Einschreibung für die Uni kostet ca. 250,–. Eine Kaution für die Wohnung € 250,–. Ich musste meinem Sohn eine neue Brille machen lassen, da musste ich auch ca. € 300,-- bezahlen. Er hat sich um einen job bemüht, allerdings bekam er nur Absagen. Hat er Anspruch auf Lebenserhaltungskosten??? Welcher Träger wäre dafür zuständig?
Für eine Antwort bedanke ich mich herzlich.

Hallo Siggi,
du hast dir mir mir den falschen Experten ausgesucht. Zur Grundsicherung kann ich leider gar nichts sagen.
Jürgen

Hallo Siggi,
du hast dir mir mir den falschen Experten ausgesucht. Zur
Grundsicherung kann ich leider gar nichts sagen.
Jürgen

Lieber Jürgen,

kannst Du denn was zu den Hilfsmitteln sagen?

Beste Grüsse
siggi

Hallo Siggi,

nur soviel als das die Brille keine Kassenleistung ist.

Gruß Jürgen

Hallo,
leider kann ich Ihnen für Ihre Fragen keine Auskunft geben. Ihr Sohn hat sicher Anspruch auf Grundsicherung, wenn Sie ihn nicht unterstützen können. Haben Sie schon bei der Blindenhilfe nachgefragt? Grundsicherung beantragen Sie über die ARGE, ggf. über das Sozialamt.
Freundliche Grüße
Susanne

Als erstea ist das Sozialamt für die Grundsicherung zuständig. Dann würde ich noch beim Integrationsfachdienst des Arbeitsamtes nach Förderung zur Teilhabe am geselschaftlichen Leben und nach Arbeitsförderung nachfragen.
Es wird viel Geduld brauchen, bis die in die Gänge kommen, aber einfach nicht locker lassen!
Bei Problemen einfach anrufen oder mailen
Siehe auch unter www.veto-muensingen.de

Hallo siggi811,

leider kann ich zu dieser Frage keine kompetente Antwort geben da ich mich hier überhaupt nicht auskenne.
Mein Schwerpunkt ist Rehatechnik.
Tut mir leid.
Gruß
Fari

Hallo Siggi 811,

da fallen mir drei Möglichkeiten ein, die evtl. weiter helfen können:

  • BAföG (Beantragung und Bedingungen bei Universität nachfragen)
  • Sozialhilfe (beim Sozialhilfeträger beantragen)
  • Kostenübernahme für Hilfsmittel bei der Krankenkasse beantragen (Da die Brille schon von Dir bezahlt wurde, könnte das in diesem Fall aber schwer werden)

Viel Erfolg.

Grüße von Dennis

Es gibt die Sozialhilfe als Möglichkeit.

Die Sozialhilfe ist ähnlich wie Arbeitslosengeld II. Anspruch hat jeder der Leistungsbedürftig ist.

Leider kann ich Ihnen keine genauen angeben zum Träger mach, da die Träger in vielen Bundesländern anders geregelt sind. Am besten Sie fragen im Landratsamt nach.

Grundsätzlich gibt es als Leistungen einen Eckregelsatz, Wohn/Miet- und Heizkosten. Den Genauen Leistungsanspruch und auch Umfang kann nur der Sozialhifeträger festlegen, da in diesem Fall viele individuelle Sachen zu berücksichtigen sind.