Grundsicherung für Witwe trotz Hausbesitz?

Folgender Fall: Ein Ehepaar (beide waren/sind Rentner) kauft sich ein Haus, durch notwendigem Aufbau des Gebäudes wird der Kauf finanziert und die Rückzahlung dieser Finanzierung ist noch lange nicht beendet:
Eigentümer ist die Frau, der Mann stirbt und hinterlässt kein Vermögen, die Frau bezieht 750,00 € Rente, hinzu kommt die Witwenrente (evtl. 600,00 €) aus Renteneinkommen (ca. 950,00 €) des Mannes €.
Vermögende Erben des Mannes sind nicht vorhanden
Also ausreichend wird das nicht sein:
ist die Witwe nun gezwungen, das Haus zu verkaufen, weil die Kosten: Strom, Gas, Wasser, Müll, Abwasser, Steuern, Versicherungen, Pkw und letztlich auch die Kredtitrate i. H. v.ca. 520,00 € insgesamt zu hoch sind, oder kann sie Grundsicherung, bzw. Wohngeld beantragen?
Da ich hier keine konkreten Kosten angeben kann, geht es eigentlich nur um das Prinzip Sozialhilfe oder zwangsweiser Verkauf, der ja möglichweise auch nicht den gewünschten Ertrag bringen muss, um den Kredit zu tilgen.

Hier herrschen möglicherweise Illusionen, wie hoch Grundsicherung ist. Wir reden von 404 € zzgl angemessene Kosten für Unterkunft und Heizung. Wobei sich das nach dem Wohnort richtet.

1350.- € / Monat entspricht in etwa der deutschen Durchschnittsrente, ist also schon ziemlich viel, jedenfalls dann, wenn man das aus der Perspektive Grundsicherung betrachtet.

Das Sozialamt zahlt durchaus auch im Eigenheim. Aber nur in dem als angemessen betrachteten Rahmen und bei Eigentum auch in der Regel nicht die Tilgung, sondern nur die Zinsen. Ausnahmen bestehen in der Phase, in der man ein Haus nicht verkauft bekommt. Etwas flexibler ist man, wenn das Haus so gut wie abbezahlt ist, aber davon kann ja wohl auch nicht die Rede sein.

Theoretisch gäbe es da auch noch Wohngeld. Aber auch dafür dürfte das Einkommen bzw. die Mietkosten zu hoch sein. Die liegen max. bei 512 € warm für eine Person.

Etwas schwer vorstellbar scheint mir hier zu sein, dass das mit 350.- € mehr funktioniert haben soll. Das ist weniger als Grundsicherung für den verstorbenen Mann betragen hätte. Stimmen die Zahlen?

Es gab zwei Renten, 750,00 und 950,00 € dazu noch Einkommen aus freiberuflicher Tätigkeit des Verstorbenen, das nun wegfällt, wie hoch, kann ich nicht sagen, aber Vollzeit.

Erstens kommt es sehr stark auf die Gemeinde an, also auf den dortigen Mietspiegel, wie hoch die Kosten der Unterkunft sein dürfen, um wohngeldmäßig gefördert zu werden.
Zweitens klingt es so, als gäbe es ab einer bestimmten Höhe kein Wohngeld mehr. Das stimmt nicht, der für die betreffende Gemeinde geltende Höchstbetrag wird gefördert, nur eben nicht mehr als der.

Allerdings wage ich zu bezweifeln, dass bei einer alleinstehenden Person mit 1350 Euro Netto(?)einkommen Wohngeld bewilligt wird. Versuchen kann man es zwar, aber das wird dann wohl nicht ausreichen. Ich denke, Wohngeld in einem niedrigen zweistelligen Bereich könnte evtl. möglich sein, je nach Gemeinde.

Sozialhilfe( also alle übrigen Steuerzahler) sollen das Haus der Witwe finanzieren ?
Wenn nach Verkauf sogar noch Schulden bleiben, dann wäre das so. Sie sind aber wegen der Pfändungsfreigrenze nicht mehr eintreibbar.
Die Dame muss sich dann eben eine kleine Wohnung suchen und sollte, wie Millionen andere auch, mit eigener und Witwenrente auskommen.
Wohngeld wurde angesprochen,. je nach „Mietniveau“ der Wohnungen vor Ort könnte es dort einen Zuschuss geben.

Noch eins, Wohngeld gäbe es auch für Hausbesitzer, wenn deren Einkommen entsprechend gering ist (hat einen anderen Namen, Lastenzuschuss ?).

Mir brennt es ja auf der Zunge, wie kann man im Rentenalter bei Vermögen Null, überhaupt noch an Hauskauf denken ohne eine entsprechende Versicherunsgabsicherung im Todesfall ?

MfG
duck313

Die Bruttomiete von 522 € entspricht bereits dem maximalen, was im Wohngeld vorgesehen ist.
https://www.wohngeld.org/wohnkosten.html
Tatsächlich ist es aber auch vom Konzept her so, dass Wohngeld nicht mehr gezahlt wird, wenn das, was übrig bleibt, nicht mehr zum Leben reicht. Man wird dann auf die Grundsicherung verwiesen. Die würde Übergangsweise vielleicht einspringen, aber dann würde eben darauf gedrängt, dass das Haus verkauf werden muss. Alternativ bleibt auch noch die Variante, in eine kleine Wohnung zu ziehen und das Haus zu vermieten.

Grundsätzlich finde ich bei einer Rente von 1350 € den Gedanken schon ziemlich Anspruchsvoll, dass die Allgemeinheit dafür aufkommen soll, dass jemand in einem viel zu großen Haus wohnen bleibt. Es ist auch keine Lebenstragik, dass das so ist.

In anderen Ländern, bspw. Holland, ist es Gang und Gäbe, dass man im Alter vom größeren Eigentum, das man mit Kinder bewohnt hat, in ein kleines zieht, das in der Größe angemessen ist und altersgerecht gestaltet. Man kann das positiv sehen, weil man sich nicht mehr um so viel kümmern muss. Schließlich will ein so großes Haus ja auch in Stand gehalten werden. Man kann das natürlich auch nur von der defizitären Seite sehen, tut sich damit aber keinen Gefallen.

In meinen Augen ist es aber nicht Aufgabe der Allgemeinheit, das auszugleichen. Irgendetwas stimmt hier auch nicht am Finanzierungskonzept, wenn man ein solches Haus kauft, dass nur mit freiberuflicher Zusatztätigkeit eines Rentners zu halten ist!

Die Frage ist eher, wer vergibt denn ohne diese Versicherung noch einen Kredit?

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das Haus ist (vor 20 Jahren geschätzt), vor dem Renteneintritt gekauft worden, aber es dauert eben, bis der Kredit nebst Zinsen getilgt ist. Natürlich hat niemand mit einem so frühzeitigen Ableben des Mannes, der ja noch neben seiner späteren Rente berufstätig war) gerechnet.

s. Kommentar unten 19:51 Uhr… aber unabhängig davon verstehe ich Deine Haltung. Ich habe ja auch nur prinzipiell nachgefragt…

das Haus ist (vor 20 Jahren geschätzt), vor dem Renteneintritt gekauft worden, aber es dauert eben, bis der Kredit nebst Zinsen getilgt ist. Natürlich hat niemand mit einem so frühzeitigen Ableben des Mannes, der ja noch neben seiner späteren Rente, auch vorher, berufstätig war) gerechnet.

das war eine nachträgliche Änderung, den www wegen Zeitablauf nicht mehr zugelassen hat

Hallo

Wohngeld, das bei Wohneigentum ‚Lastenzuschuss‘ heißt, würde ich versuchen.
Da Wohngeld frühestens für den Monat bezahlt wird, in dem es beantragt wird, würde ich den Antrag direkt morgen schon stellen. Nicht abwimmeln lassen, sondern sich das Antragsformular geben lassen, und so weit es geht an Ort und Stelle ausfüllen und direkt abgeben, also auch frühzeitig hingehen, nicht erst kurz vor Dienstschluss.
Alles andere kann man nachreichen. Normalerweise kriegt man dann einen Zettel, was alles noch fehlt.

Das geht bei der Wohngeldstelle, die ist normalerweise bei der Stadtverwaltung.

Sozialhilfe zu beantragen halte ich für zwecklos.

Viele Grüße

Wenn die Rente insgesamt bei ca. € 1350 liegt und die Kreditrate bei € 520, bleiben immer noch € 830 für

Lebensmittel übrig. Das ist deutlich mehr als der Grundsicherungssatz.

Eventuell könnte die Dame ihre Ausgaben genauer anschauen und beispielsweise auf die eine oder andere Versicherung verzichten, zu einem günstigeren Stromanbieter wechseln und die Notwendigkeit eines PKW überdenken.

:paw_prints:

Ich danke Euch allen, ja es sollten die Ausgaben auf Notwendigkeit geprüft werden, da kann bestimmt der eine oder andere € gespart werden.
Meine Anfrage hat sich mit Eurer Hilfe erledigt.
Gut, wenn man jemanden kennt, den man fragen kann…
Adieu und danke nochmal

Todesfälle kommen immer überraschend und unvorbereitet.
und eben drum, sollte man für die Absicherung des überlebenden Ehepartners eine Todesfallabsicherung (Lebensversicherung) haben.

Ich weiß, klug daher geredet- nun ist es eh zu spät.