ich beziehe Grundsicherung und muss Angaben zu den Heizkosten machen. In dem Formular steht die Frage um welchen Gebäudetyp es sich bei dem Haus handelt: Fachwerk, Gründerzeit oder städtisches Gebäude. Was ist damit gemeint? Schon mal Danke, Dogge
Hallo
Die Angaben werden deshalb abverlangt, weil es bei der Höhe des Wohngeldes, dieses ist in der Grundsicherung enthalten, nicht nur auf die Wohngegend (Stadt-Land) ankommt, sondern auch auf das Alter bzw. Baujahr des Gebäudes. Für einen Neubau bekommst Du mehr Wohngeld, als für einen Altbau. Bei den Heizungskosten lassen sich Heizkosten z.B. durch Heizkostenabrechnung besser nachweisen, als z.B. bei Holzofenheizung.
Vielen Dank für die Antwort. Was sind den jetz genau diese verschiedenen Gebäudetypen? Bezieht sich Gebäudetyp Gründerzeit auf die Bauzeit (also Gründerzeit?) oder auf die Architekturart? Das Gebäude um den es geht ist von 1901 und liegt in der Stadt (klingt bestimmt ziemlich dämlich, aber ich bin dabei unsicher). Danke nochmal.
Es wäre mir etwas völlig neues, dass in Bezug auf Wohngeld es eine Rolle spielt, ob es sich um ein Backstein, ein Fachwerkhaus, oder ein Natursteinmauerhaus, oder gar Holzhaus handelt. Meines Wissens kommt es auf das Baujahr, an, ob und wann es eventuell baulich modernisiert worden ist, z.B. Einbau einer Zentralheizung, fließend Warmwasser, oder Bad usw. Bei Haustyp ist sicherlich Einfamilienhaus, Doppelhaus, Reihenhaus, Wohnanlage oder z.B. Märchenschloß gemeint. Gefragt wird auch, ob der Hauserbauer bzw. Wohnungsbesitzer beim Bau der Wohnung/Haus staatliche Hilfe in Anspruch genommen hat. Das muß auf der Mietbescheinigung der Vermieter angeben, das geht Dich eigentlich nichts an.
So bin ich in Baden-Würtemberg informiert. Vielleicht ist es in einem anderen Bundesland anders