Grundsicherung im alter

Hallo,bin neu hier.mich interessiert eine Sache,jabe ewig gegoogelt,finde aber keine aufschlussreiche Antwort.also angenommen person 1.bekommt grundsicherung im alte,sie lebt mit verheirateter tochte 26 Jahre und deren 2 Kinder im alter von 7 Jahren und einem Baby 6 Monate zusammen.die Tochter erhält unterhalt in Höhe von 900 Euro und Kindergeld in Höhe von 386 Euro.sowie ein Jahr den elterngeldmindessatz.ist diese Konstellation eine bedarfsgemeinschaft oder haushaltsgemeinschaft?und worin liegt genau der Unterschied.danke im vorraus.

Hallo Krissy,
alles was zusammen in einem Haushalt( Wohnung) lebt ist eine Bedarfsgemeinschaft und wird auch so behandelt.Das gesamte Einkommen wird bewertet, falls es sich bei Pers.1 um deine Mutter handelt ist die Höhe der Versogung evtl. Rente ausschlaggebend. Grundsicherung im Alter gibts nur bis zum vorgesehenen Betrag ( derzeit 860 €) wenn die Rente weniger ist.
hoffe das ist hilfreich. Ansonsten einfach nochmal melden.

mfg Opi

Vielen dank für die schnelle Antwort,aber was ist denn eine haushaltsgemeinschaft?im vorliegenden fall ist es ein Haus mit 2 Wohnungen,aber eine gemeinsame Küche.mfg

das gesetz zur alterssicherung kennt den Begriff Haushaltsgemeinschaft nicht ,krissy .
Das Finanzamt geht bei dieser Konstellation aber von einer wirtschaftlichen Gemeinschaft aus,
aber auch dieser Begriff ist beim Gesetz für Altersicherung nicht vorhanden.das Zusammenleben mehrerer Personen ist immer eine Bedarfsgemeinschaft ob nun Wohnung oder Haus…ist leider so.

gruß opi