Hallo,
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kann ein Amt, bei dem man die Grundsicherung beantragt, verlangen, dass man die Wohnung, das Haus räumt? Oder wird im schlimmsten Falle ein Antrag abgelehnt?
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Wenn die beantragende Person bisher von den Söhnen unterstützt wurde, die Söhne dieses aber in der Zukunft nicht mehr können (möglicherweise vergrößter sich in diesem hypothetischen Fall die Familie der Kinder), muss im Antrag unter „sonstige Einkünfte“ dann der Eintrag der Zahlungen gemacht werden, die bis dato gemacht wurden, oder geht man dan von der zukünftigen Situation aus, in welcher die Zahlungen ja nicht mehr geleistet werden können?
Antwortenden wird bereits jetzt großer Dank entgegengebracht.
Viele Grüße
Lutz