Hallo,bin neu hier.mich interessiert eine Sache,jabe ewig gegoogelt,finde aber keine aufschlussreiche Antwort.also angenommen person 1.bekommt grundsicherung im alte,sie lebt mit verheirateter tochte 26 Jahre und deren 2 Kinder im alter von 7 Jahren und einem Baby 6 Monate zusammen.die Tochter erhält unterhalt in Höhe von 900 Euro und Kindergeld in Höhe von 386 Euro.sowie ein Jahr den elterngeldmindessatz.ist diese Konstellation eine bedarfsgemeinschaft oder haushaltsgemeinschaft?und worin liegt genau der Unterschied.danke im vorraus.
Hallo,
ist diese
Konstellation eine bedarfsgemeinschaft oder
haushaltsgemeinschaft?und worin liegt genau der
Unterschied
das kannst du hier nachlesen
http://www.arbeitsagentur.de/nn_549784/Navigation/ze…
und
http://www.arbeitsagentur.de/nn_434188/zentraler-Con…
Du darfst aber nicht erwarten, dass hier jemand deine Situation richtig zuordnet. Dazu ist die Materie viel zu kompliziert.
Gruß
Otto
Hi,
einerseits fallen Personen ab dem Rentenalter grundsätzlich aus dem SGB II und andererseits bilden Kinder ab dem 25. Lebensjahr keine Bedarfsgemeinschaft mit den Eltern mehr.
Beim ALG2-Anspruch ist somit lediglich der kopfteilige Mietanteil in Abzug zu bringen.
Gruß
Ingo