Grundsicherung im Alter

Grundsicherung im Alter/ wie wird berechnet?

Hallo, ich (23) Akademiestudentin an einer Fernuniversität lebe mit meiner Mutter (67)- sie bekommt Altersrente (brutto 420,00 Euro) in einer 100qm Wohnung (Kaltmiete 500,00 Euro).
Zu dem Einkommen meiner Mutter kommt noch mein Kindergeld (182,00 Euro). Ich habe kein Einkommen, dafür aber eine Lebensversicherung (Rückkaufswert ca. 4000,00 Euro).

Nun zu meiner Frage:
Da ich weder Bafög noch Hartz4 beantragen kann, bleibt nur noch die Möglichkeit für meine Mutter die Grundsicherung zu beantragen.
Werde ich, auch wenn ich mich nicht als Antragsteller eintrage, in dem Haushalt mit berechnet oder gelten dann die Berechnungen nur für meine Mutter?
Wird meine Lebensversicherung berücksichtigt?
Die Wohnung ist zu groß (sie wird aber von meinem Bruder an uns vermietet also ist nur offiziell die Miete so hoch). Würde man die Grundsicherung trotzdem bewilligen oder aufgrund der Wohnung ablehnen?

Vielen Dank für Ihre Hilfe!

paprika.paprika

Hallo,
schau mal hier, da ist einiges gut erklärt. http://www.berlin.de/ba-charlottenburg-wilmersdorf/o…. Du zählst immer als Mitglied der Wohngemeinschaft bei der Antragstellung.
Insofern musst du auch deine Vermögenswerte einsetzen.
Es gibt allerdings einen Freibetrag, der beim Bezug von Sozialleistungen wie der Grundsicherung nicht angetastet werden darf. Deine Lebensversicherung übersteigt diesen Betrag allerdings. Habt ihr schon einen Antrag auf Wohngeld gestellt ?
Da sind die Vermögenswerte unerheblich.
Ich hoffe ich konnte ein wenig helfen.
Lg
Irina

Hallo Paprika,

die Grundsicherung für Deine Mutter kannst Du schon beantragen, ob es Erfolg hat, ist fraglich. Ihr wird ja, da du mit ihr zusammenwohnst nur die Hälfte der Miete angerechnet. Außerdem wäre die Wohnung für euch beide zu groß, es werden nur die Kosten für 60 qm berechnet (eine Alleinstehende Person 45 qm, für jede weitere Person 15 qm). Deine Mutter muss natürlich einen Nachweis darüber bringen, dass die Miete auch tatsächlich gezahlt wird (Kontoauszüge o. ä.).
Deine Lebensversicherung wird für die Grundsicherung deiner Mutter nicht berücksichtigt.

Liebe Grüße Mara

hallo paprika,

ich bin kein spezialist für leistungsrecht, aber ich würde mir einen untermietvertrag von der mutter geben lassen, dann sind es quasi zwei wohnungen, die m² und preislich halbiert sind, damit müsste die grundsicherungsstelle klarkommen. und zudem würde dann die mutterzweifelfrei als einzelperson betrachtet werden.

wenn sich noch fragen ergeben, einfach mailen
viele grüße
burkard fuchs

Hallo das Kindergeld ist dein Einkommen und nicht das deiner Mutter. Die Wohnung ist für deine Mutter alleine zu groß. Ihr stehen ca 50 cm² zu. Wenn du mit ihr zusammen wohnst wird euer Einkommen aufgerechnet. Also 250,-- Miete plus 345,-- Hartz IV Regelsatz gilt auch bei der Grundsicherung. Deine Mutter hat somit einen geringen Anspruch. Ich hoffe ich konnte helfen. Aber um ganz sicher zusein geht einfach mal zum Grundsicherungsamt (Sozialamt) und lasst es Euch durchrechnen. Viel Glück
Grundsicherung im Alter/ wie wird berechnet?

Hallo, ich (23) Akademiestudentin an einer Fernuniversität
lebe mit meiner Mutter (67)- sie bekommt Altersrente (brutto
420,00 Euro) in einer 100qm Wohnung (Kaltmiete 500,00 Euro).
Zu dem Einkommen meiner Mutter kommt noch mein Kindergeld
(182,00 Euro). Ich habe kein Einkommen, dafür aber eine
Lebensversicherung (Rückkaufswert ca. 4000,00 Euro).

Nun zu meiner Frage:
Da ich weder Bafög noch Hartz4 beantragen kann, bleibt nur
noch die Möglichkeit für meine Mutter die Grundsicherung zu
beantragen.
Werde ich, auch wenn ich mich nicht als Antragsteller
eintrage, in dem Haushalt mit berechnet oder gelten dann die
Berechnungen nur für meine Mutter?
Wird meine Lebensversicherung berücksichtigt?
Die Wohnung ist zu groß (sie wird aber von meinem Bruder an
uns vermietet also ist nur offiziell die Miete so hoch). Würde
man die Grundsicherung trotzdem bewilligen oder aufgrund der
Wohnung ablehnen?

Vielen Dank für Ihre Hilfe!

paprika.paprika

Hallo,
nach meinem Kenntnisstand werden alle Mitglieder des Haushaltes in die Bedarfsgemeinschaft einbezogen. Die Lebensversicherung muss angegeben werden, es ist aber gut möglich, dass sie aufgrund von Freigrenzen nicht oder nur teilweise berücksichtigt wird.
Viele Grüße
Jens