ich finde immer nur die Aussage, dass man das bekommt, wenn man den „notwendigen Lebensunterhalt“ nicht aus eigenen Mitteln bestreiten kann.
Gibt es irgendwelche Tabellen, Zahlen oder Gesetze, wo die Höhe des notwendigen Lebensunterhalts angegeben ist, damit man sich erstmal ausrechnen kann, ob das überhaupt in Frage kommt, bevor man dem Sozialamt seine gesamte Lebenssituation ausbreitet?
ich finde immer nur die Aussage, dass man das bekommt, wenn
man den „notwendigen Lebensunterhalt“ nicht aus eigenen
Mitteln bestreiten kann.
Gibt es irgendwelche Tabellen, Zahlen oder Gesetze, wo die
Höhe des notwendigen Lebensunterhalts angegeben ist, damit man
sich erstmal ausrechnen kann, ob das überhaupt in Frage kommt,
bevor man dem Sozialamt seine gesamte Lebenssituation
ausbreitet?
Wenn ich mich nicht ganz irre, ist die Grundsicherungsleistung analog der Hartz-IV-Leistungen anzusehen. Mehr kannst Du auf www.sozialhilfe24.de nachlesen.
beim Lebensunterhalt wird grds. auch im Rahmen der Grundsicherung auf die üblichen regelungen des SGB XII zurückgeriffen, wie man es vom „Hartz IV“ kennt.
Es werden also individuell alle persönlichen Einnahmen und Ausgaben gegenübergestellt. Pauschalbeträge können deswegen nicht genannt werden.
Die Grundsicherungsleistung besteht aus:
Regelsatz (ca. 300€)
angemessene tatsächliche Aufwendungen für Unterkunft und Heizung