Grundsicherung im Alter, Anrechnung Einkommen

Hallo Experten,

angenommen, jemand habe Schwierigkeiten, seinen Anspruch auf Grundsicherung nachzuvollziehen. Könnte da jemand mal mit einer Modellrechnung aushelfen?

Die Eckdaten wären zB:
Alter: 66 alleinlebend
Rente: 660€
priv. KV: 345€
Miete (incl. NK): 210€

Dass der Grundbedarf 382€ beträgt, ist klar. Aber was würde in diesem Fall dann ausbezahlt?

Und dann noch bitte diese Zusatzfrage zum Erwerbseinkommen:

Auf einer Informationseite im Netz ist zu finden:
Das Erwerbseinkommen wird zunächst einmal um die damit verbundenen Kosten bereinigt. (ist klar)
Darüber hinaus gibt es einen Freibetrag: Er beträgt 30% des bereinigten Erwerbseinkommens, max. jedoch 172,50 €
.“

Was heißt hier „max. jedoch …“?
Dass die Person max 172€ Erwerbseinkommen haben darf?
Oder dass die 30% des Einkommens davon max 172€ betragen dürfen?

Angenommen, er würde einmalig 100€ für eine Dienstleistung einnehmen. Wie würde sich das auf den ausgezahlten Betrag auswirken?

Danke vorab für die Mühe und in der Hoffnung, korrekt gemäß FAQ:1129 geschrieben zu haben
Artaud

Hi,

Die Eckdaten wären zB:
Alter: 66 alleinlebend
Rente: 660€
priv. KV: 345€
Miete (incl. NK): 210€

Dass der Grundbedarf 382€ beträgt, ist klar. Aber was würde in
diesem Fall dann ausbezahlt?

rechne einfach Bedarf (+ ggf. Warmwasserpauschale) - Einkommen.

Und dann noch bitte diese Zusatzfrage zum Erwerbseinkommen:

Rente zählt nach § 82 SGB XII und der Durchführungsverordnung zu den sonstigen Einkünften.

Angenommen, er würde einmalig 100€ für eine Dienstleistung
einnehmen. Wie würde sich das auf den ausgezahlten Betrag
auswirken?

30% hiervon würden abgesetzt, so dass die Leistung um 70 € reduziert wird.

Gruß
Ingo

Danke dir sehr.

Die Eckdaten wären zB:
Alter: 66 alleinlebend
Rente: 660€
priv. KV: 345€
Miete (incl. NK): 210€

Dass der Grundbedarf 382€ beträgt, ist klar.

rechne einfach Bedarf (+ ggf. Warmwasserpauschale) - Einkommen.

Rente = Einkommen ist klar. Und Miete zahlt die Person selbst.
Aber gehört KV (Basistarif) zum Grundbedarf? Und wird daher vom Amt übernommen?

Also zB
382 Grundbedarf + KV - Rente = ausbezahlter Betrag?

Gruß Artaud

Hi,

Aber gehört KV (Basistarif) zum Grundbedarf? Und wird daher
vom Amt übernommen?

ja.

Also zB
382 Grundbedarf + KV - Rente = ausbezahlter Betrag?

nicht ganz. 382 € + KV + Miete + ggf. WW-Pauschale - Rente = Auszahlungsbetrag.

Gruß
Ingo