Hallo Experten,
angenommen, jemand habe Schwierigkeiten, seinen Anspruch auf Grundsicherung nachzuvollziehen. Könnte da jemand mal mit einer Modellrechnung aushelfen?
Die Eckdaten wären zB:
Alter: 66 alleinlebend
Rente: 660€
priv. KV: 345€
Miete (incl. NK): 210€
Dass der Grundbedarf 382€ beträgt, ist klar. Aber was würde in diesem Fall dann ausbezahlt?
Und dann noch bitte diese Zusatzfrage zum Erwerbseinkommen:
Auf einer Informationseite im Netz ist zu finden:
„Das Erwerbseinkommen wird zunächst einmal um die damit verbundenen Kosten bereinigt. (ist klar)
Darüber hinaus gibt es einen Freibetrag: Er beträgt 30% des bereinigten Erwerbseinkommens, max. jedoch 172,50 € .“
Was heißt hier „max. jedoch …“?
Dass die Person max 172€ Erwerbseinkommen haben darf?
Oder dass die 30% des Einkommens davon max 172€ betragen dürfen?
Angenommen, er würde einmalig 100€ für eine Dienstleistung einnehmen. Wie würde sich das auf den ausgezahlten Betrag auswirken?
Danke vorab für die Mühe und in der Hoffnung, korrekt gemäß FAQ:1129 geschrieben zu haben
Artaud