Grundsicherung im Alter | Beratung

Hallo liebe Forumsmitglieder,

ich schildere hier zuerst die Einzelheiten. Unten kommen dann die konkreten Fragen. Wer sich den langen Text nicht antun will, kann unten auch einfach nur die Fragen im letzten Absatz lesen - und dann hoffentlich hilfreiche Antworten geben. :smile:

Angenommen, ein 76-Jähriger Alleinstehender erhielte 345 Euro Rente/Monat. Er wäre PKV-Mitglied und müsste dort mtl. 592,88 Euro für den Basistarif bezahlen. Zudem würde er natürlich Geld für Miete, Lebenshaltungskosten etc. benötigen. Rücklagen, Barvermögen, Eigentumswohnung, Lebensversicherungen o.ä. wären nicht vorhanden.

Bislang hätte der 76-Jährige auf Pump gelebt und so enorme Schulden angehäuft. Seine Kinder, die ihm immer wieder mal was zugesteckt haben, würden ihm nun dringend raten, Grundsicherung im Alter zu beantragen.

Bei der Antragstellung würde der Mann nun Hilfe benötigen.

Unter anderem ist ihm nicht klar, wie die Einkommensgrenze pro Kind i.H.v. 100.000 Euro berechnet wird. Der für dieses Beispiel aufgeführte Bedürftige hätte zwei erwachsene Kinder (die jeweils selbst wieder Familie/je 3 Kinder haben) und in ihrer Selbstständigentätigkeit jährlich jeweils mehr als 100.000 Euro vor Steuer verdienen - nach Steuern jedoch wesentlich weniger zur Verfügung hätten.

Wie werden die 100.000 Euro Einkommensgrenze bei selbstständigen Kindern berechnet? Würde der Bedürftige 76-Jährige im Falle der Gewährung von Grundsicherung im Alter aus der PKV ausscheiden und in eine GKV wechseln können? Gibt es unabhängige Berater in Augsburg (oder per Telefon bundesweit), die dem fiktiven Senior bei der Beantragung der Grundsicherung helfen könnten (Link?)?

Vielen Dank für Eure Hilfe
Frau Sonnenblume

Off topic
Hallo Sonnenblume,

zu deinen Fragen kann ich leider keine Antwort geben. Aber da hier ja nur fiktive Fälle geschildert werden, hoffe ich dass mir meine „Meinungsäußerung“ ausnahmsweise verziehen wird.

Wenn zwei Kinder existieren von denen jedes Kind „vor Steuer“ mehr als 100.000 € verdient, dann sollten sich diese Kinder in Grund und Boden schämen wenn sie ihrem Vater von der Grundsicherung leben lassen wollten.

Von einem Einkommen „vor Steuer“ in Höhe von mehr als 100.000 € sollte es eigentlich möglich sein den Vater mit jeweils 500 € im Monat (6000 € Jahr) zu unterstützen. Bei zwei Kindern hätte der Vater dann wahrscheinlich mehr zur Verfügung als ihm von der Grundsicherung zustehen würde.

Außerdem könnte ich mir vorstellen dass es für den Vater angenehmer wäre sich von seinen Kindern unterstützen zu lassen, als von der Allgemeinheit die Grundsicherung zu beziehen.

Aber ganz abgesehen von den moralischen Aspekten, würde der Antrag auf Grundsicherung wahrscheinlich (ohne Kenntnis der Umstände) abgelehnt, da auch Kinder den Eltern gegenüber unterhaltspflichtig sind, und nicht nur Eltern gegenüber den Kindern.

Gruß
N.N

Hallo Frau Sonnenblume

Gibt es unabhängige Berater in Augsburg (oder per Telefon bundesweit), die dem fiktiven Senior bei der Beantragung der Grundsicherung helfen könnten (Link?)?

Das ist zwar ein Arbeitslosenzentrum, aber die werden sich vielleicht auch in Grundsicherung im Alter auskennen:
http://www.my-sozialberatung.de/adressen/arbeitslose…

Vielleicht wäre eine Schuldnerberatung aber noch geeigneter:
http://www.my-sozialberatung.de/adressen/schuldnerbe…

Wie das Einkommen bei selbständigen Kindern in so einem Falle berechnet wird, weiß ich nicht. Da aber das Einkommen nach § 16 SBG IV maßgeblich ist, und in diesem Paragraphen was von ‚Einkommen im Sinne des Einkommensteuerrechts‘ steht, nehme ich an, dass man den letzten Steuerbescheid zu Hilfe nehmen kann.

Laut § 43 SGB XII wird das Einkommen der Kinder dann nicht berücksichtigt, wenn das Gesamteinkommen nach § 16 SBG IV die 100.000 Euro nicht übersteigt, aber das ist ja anscheinend bekannt.

Viele Grüße

Viele Grüße

Von einem Einkommen „vor Steuer“ in Höhe von mehr als 100.000 € sollte es eigentlich möglich sein den Vater mit jeweils 500 € im Monat (6000 € Jahr) zu unterstützen.

Wenn er das zweimal kriegt, könnte der davon seine Krankenversicherung und seine Wohnkosten bezahlen, und hätte vielleicht (je nachdem, wie hoch die Wohnkosten sind) nichts oder max. 300 Euro übrig (bei Wohneigentum, nur Nebenkosten.

Übrigens, es sind mehr als 100.000 brutto. Da gehen dann ja noch die Steuern ab, und wahrscheinlich auch noch KV und irgendeine RV oder Lebensversicherung.

Außerdem könnte ich mir vorstellen dass es für den Vater angenehmer wäre sich von seinen Kindern unterstützen zu lassen, als von der Allgemeinheit die Grundsicherung zu beziehen.

Ich könnte mir auch vorstellen, dass das nicht der Fall sein könnte.

Viele Grüße

Hallo Simsy Mone,

Von einem Einkommen „vor Steuer“ in Höhe von mehr als 100.000 € sollte es eigentlich möglich sein den Vater mit jeweils 500 € im Monat (6000 € Jahr) zu unterstützen.

Wenn er das zweimal kriegt, könnte der davon seine Krankenversicherung und seine Wohnkosten bezahlen, und hätte vielleicht (je nachdem, wie hoch die Wohnkosten sind) nichts oder max. 300 Euro übrig (bei Wohneigentum, nur Nebenkosten.

Wenn er das nicht von seinen Kindern bekommt, und statt dessen Grundsicherung beantragt, dürfte die Wahrscheinlichkeit verschwindend gering sein, dass er zusätzlich zu seiner Rente noch 1000 € Grundsicherung erhält.

Übrigens, es sind mehr als 100.000 brutto. Da gehen dann ja noch die Steuern ab, und wahrscheinlich auch noch KV und irgendeine RV oder Lebensversicherung.

Das ist mir schon bekannt, aber gleichfalls ist mir auch bekannt dass es eine ganze Menge Familien gibt die noch nicht mal 30.000 € Brutto im Jahr verdienen.

Gruß
N.N

1 Like

Hallo

Wenn er das nicht von seinen Kindern bekommt, und statt dessen Grundsicherung beantragt, dürfte die Wahrscheinlichkeit verschwindend gering sein, dass er zusätzlich zu seiner Rente noch 1000 € Grundsicherung erhält.

Stimmt, ich hab die Rente völlig vergessen.
Allerdings würde ich davon ausgehen, dass er mit Grundsicherung eine wesentlich günstigere KV bekommt (die natürlich das Grundsicherungsamt bezahlt), so dass er mit wesentlich weniger Geld hinkäme. Also, über 500 Euro für die KV, das finde ich schon nicht gerade wenig.
Und öfters mal was zustecken werden die Kinder ihm wohl weiterhin.

Viele Grüße

Hallo Simsy Mone,

vielen Dank für die Links! Hoffentlich können die etwas Licht ins Dunkel bringen… :smile:

In Sachen Grundsicherung & Wechsel in die PKV bin ich inzwischen selbst weitergekommen. Leider kann ein Rentner, der Grundsicherung erhält, trotzdem nicht in die günstigere GKV wechseln. Stattdessen übernimmt die Grundversicherung etwa 25 % des Betrags für den Basistarif der PKV. Im Fall des fiktiven Rentners würden damit immer noch monatlich rund 450 Euro alleine für die PKV-Kosten anstehen…

Liebe Grüße

Der Blick hinter die Kulissen
Hallo N.N. und Simsy Mone,

Übrigens, es sind mehr als 100.000 brutto. Da gehen dann ja
noch die Steuern ab, und wahrscheinlich auch noch KV und
irgendeine RV oder Lebensversicherung.

Stimmt, Simsy Mone. So ist es.
In dem fiktiven Fall könnte man hierzu sagen, dass beide Sohne (heruntergebrochen auf den Monat) je etwa 3.200 Euro in der Tasche haben, um ihre fünfköpfige Familien zu ernähren. Davon muss der eine Sohn Schulden für Wohneigentum tilgen, der andere Sohn hat eine pflegebedürftige Frau.

Außerdem könnte ich mir vorstellen dass es für den Vater angenehmer wäre sich von seinen Kindern unterstützen zu lassen, als von der Allgemeinheit die Grundsicherung zu beziehen.

Ich könnte mir auch vorstellen, dass das nicht der Fall sein
könnte.

Auch hier wäre das in dem fiktiven Fall zutreffend. Der Vater hätte möglicherweise vor 12 Jahren ein größeres Erbe (etwa 350.000 Euro) innerhalb kürzester Zeit sinnlos verjubelt.
Sämtliche lukrativen Jobangebote (mtl. 6.000 brutto), die er danach von seinen Kindern vermittelt bekommen hätte, hätte er dankend abgelehnt mit der Begründung, dass er ja mit der Festanstellung dann nicht mehr unabhängig sei und nicht jederzeit, wenn er wolle, seine 20jährige Freundin in Thailand besuchen könne.
Unter diesen Voraussetzungen fällt es nicht nur dem Vater schwer, nun von seinen Kindern abhängig sein zu müssen, sondern es fällt auch den Kindern schwer, ihn vorbehaltlos zu unterstützen (was sie dennoch tun - soweit es ihnen möglich ist).

Viele Grüße
Frau Sonnenblume

Hallo Sonnenblume,

In dem fiktiven Fall könnte man hierzu sagen, dass beide Sohne (heruntergebrochen auf den Monat) je etwa 3.200 Euro in der Tasche haben, um ihre fünfköpfige Familien zu ernähren.

Das sind Summen von denen so manche Familie noch nicht einmal zu träumen wagt.

Unter diesen Voraussetzungen fällt es nicht nur dem Vater schwer, nun von seinen Kindern abhängig sein zu müssen, sondern es fällt auch den Kindern schwer, ihn vorbehaltlos zu unterstützen

Unter diesen Voraussetzungen ist es dann natürlich viel angenehmer wenn der Vater von der Allgemeinheit unterstützt wird. :frowning:

Um den Off topic Beitrag nicht unendlich weiter zu führen war das meine letzte Antwort zu diesem Thema.

Gruß
N.N.

1 Like

Hallo

Im Fall des fiktiven Rentners würden damit immer noch monatlich rund 450 Euro alleine für die PKV-Kosten anstehen…

Ja, und wie soll der das machen?! Nehmen wir mal an, der fiktive Rentner hätte keine fiktiven Kinder, die jeweils ein Einkommen von 100.000 vor Steuern hätten. Nehmen wir mal an, der hätte gar keine Kinder, oder nur geringverdienende Kinder. Wie sollte der sich krankenversichern?! Gibt es darauf irgendeine Antwort?

Hm, direkt mal gegoogelt, und das hier gefunden:
http://www.geldtipps.de/gesundheit-krankheit-pflege/…

Viele Grüße