Hallo liebe Forumsmitglieder,
ich schildere hier zuerst die Einzelheiten. Unten kommen dann die konkreten Fragen. Wer sich den langen Text nicht antun will, kann unten auch einfach nur die Fragen im letzten Absatz lesen - und dann hoffentlich hilfreiche Antworten geben.
Angenommen, ein 76-Jähriger Alleinstehender erhielte 345 Euro Rente/Monat. Er wäre PKV-Mitglied und müsste dort mtl. 592,88 Euro für den Basistarif bezahlen. Zudem würde er natürlich Geld für Miete, Lebenshaltungskosten etc. benötigen. Rücklagen, Barvermögen, Eigentumswohnung, Lebensversicherungen o.ä. wären nicht vorhanden.
Bislang hätte der 76-Jährige auf Pump gelebt und so enorme Schulden angehäuft. Seine Kinder, die ihm immer wieder mal was zugesteckt haben, würden ihm nun dringend raten, Grundsicherung im Alter zu beantragen.
Bei der Antragstellung würde der Mann nun Hilfe benötigen.
Unter anderem ist ihm nicht klar, wie die Einkommensgrenze pro Kind i.H.v. 100.000 Euro berechnet wird. Der für dieses Beispiel aufgeführte Bedürftige hätte zwei erwachsene Kinder (die jeweils selbst wieder Familie/je 3 Kinder haben) und in ihrer Selbstständigentätigkeit jährlich jeweils mehr als 100.000 Euro vor Steuer verdienen - nach Steuern jedoch wesentlich weniger zur Verfügung hätten.
Wie werden die 100.000 Euro Einkommensgrenze bei selbstständigen Kindern berechnet? Würde der Bedürftige 76-Jährige im Falle der Gewährung von Grundsicherung im Alter aus der PKV ausscheiden und in eine GKV wechseln können? Gibt es unabhängige Berater in Augsburg (oder per Telefon bundesweit), die dem fiktiven Senior bei der Beantragung der Grundsicherung helfen könnten (Link?)?
Vielen Dank für Eure Hilfe
Frau Sonnenblume